Entwicklung BayernCloud Schule - Backend Referenznummer der Bekanntmachung: 2022AHE000013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung BayernCloud Schule - Backend
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen im Bereich von Wartung und Weiterentwicklung der in Java entwickelten Teilkomponenten bzw. Modulen im Backend des Webportals der BayernCloud Schule. Es handelt sich um eine datenbankbasierte Spring-Boot-Backend Anwendung mit REST-Schnittstellen und einer relationalen Datenbank.
IT-Dienstleistungen in insgesamt vier Verfahren für das Webportal Bayerncloud Schule (By CS). Gegenstand von diesem Verfahren 4 sind Leistungen im Bereich von Wartung und Weiterentwicklung der in Java entwickelten Teilkomponenten bzw. Modulen im Backend des Webportals der By CS. Es handelt sich um eine datenbankbasierte Spring-Boot-Backend Anwendung mit REST-Schnittstellen und einer relationalen Datenbank.
Verlängerungsoption 2 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des jährlichen Gesamtumsatz für die Kalenderjahre 2019 – 2021
Mindestumsatz [Betrag gelöscht] EUR netto / Jahr
Anzahl der verfügbaren Softwareentwickler für Web-Anwendungen
Abgabe eines Mitarbeiterprofils eines Softwareentwicklers
Durchführung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzaufträgen im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2022
Beschreibung der Leistungsqualität
Mindestens 2 Softwareentwickler für Web-Anwendungen
Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter
Einhaltung der Kernarbeitsnorm ILO
Scientology Schutzerklärung
Datenschutzvereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.