Kanal und Rohrvortriebsmaßnahme in Grombühl
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wvv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wvv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.helmholtz-hzi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanal und Rohrvortriebsmaßnahme in Grombühl
Verlegung von Entwässerungskanälen und Versorgungsleitungen in der Josef-Schneider-Straße. Herstellung eines Entwässerungsanschlusses des HZI an den öffentlichen Entwässerungskanal.
Kanalbaumaßnahme der Würzburger Straßenbahn GmbH
Josef-Schneider-Straße, 97080 Würzburg
LOS 1 - Verlegung von Entwässerungs- und Versorgungsleitungen in der Josef-Schneider-Straße
Bodenaushub: ca. 2.150 m³
Trägerbohlwand: ca. 450 m²
Rückbau Kanal: ca. 30 m
Neubau Kanal: ca. 60 m
Schachtbauwerke Ortbeton: 3 Stk
Schachtbauwerke Fertigteilschacht 2 Stk
Asphaltfläche: ca. 850 m²
Bordsteine: ca. 220 m
Rohrvortriebsmaßnahme HZI
Uniklinikum Würzburg, 97080 Würzburg
LOS 2 - Rohrvortriebsmaßnahme HZI
Kanalbau Verlegung Mittelspannung
Spülbohrverfahren: ca. 90 m Spülbohrverfahren: ca. 100 m
Start- und Zielgruben: 3 Stk Start- und Zielgruben: 4 Stk
Flüssigboden: ca. 100 m³ Bodenaushub: ca. 90 m³
Schachtbauwerk Ortbeton: 1 Stk Asphaltflächen: ca. 100 m²
Trinkwasserversorgung und Telekommunikation:
Spülbohrverfahren: ca. 100 m
Start- und Zielgruben: 4 Stk
Bodenaushub: 60 m³
Neubau des Helmholtz-Instituts für RNA-basierte Infektionsforschung (HIRI) am Standort Würzburg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salz
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rechnungsstellung:
Rechnungen samt Prüfunterlagen sind schriftlich oder per E-Mail an den angegebenen Architekten bzw. das Ing.-Büro zur Prüfung zu schicken. Bei Versand per E-Mail ist der zuständige technische Mitarbeiter des Auftraggebers in Kopie zu nehmen. Bei Postversand ist eine weitere Kopie der Rechnung (ohne Prüfunterlagen), die auch deutlich als solche gekennzeichnet ist, an den zuständigen technischen Mitarbeiter des Auftraggebers zu schicken.
Nach Rückerhalt des Prüfexemplars durch den Planer ist eine finale und ggf. geänderte, mit dem Prüfexemplar übereinstimmende Rechnung als X-Rechnung zu stellen. Die eingereichte X-Rechnung dient als Grundlage für die Zahlungsanweisungen.
2. bitte geben Sie auf allen Rechnungen/Schriftverkehr unsere Best.-Nr. an! Ansonsten muss die Rechnung ggf. zurückgewiesen werden!
3. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt für jedes Los
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundekartellamt.de
Gemäߧ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von 10 KT bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus
diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der
Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt
unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist
ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1
GWB genannten Verstöße zu beachten.