TNW_Markt Sommerhausen_Sanierung "Miltenberger-Haus"_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 351/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sommerhausen
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97286
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sommerhausen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Markt Sommerhausen_Sanierung "Miltenberger-Haus"_Arch
Der Markt Sommerhausen beabsichtigt das historische und unter Denkmalschutz stehende Gebäude "Miltenberger-Haus", Hauptstraße 13, 97286 Sommerhausen umfassend zu sanieren und in diesem Zusammenhang das Rathaus barrierefrei mit zu erschließen.
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Gegenstand dieses Auftrags sind die Leistungsphasen 1 (diese nur zu 1,5%) bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung. Zudem ist der Objektplaner für die Planung, die Beschaffung und die Überwachung des Einbaus des Aufzugs zuständig.
"Miltenberger-Haus" Hauptstraße 13 97286 Sommerhausen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Markt Sommerhausen beabsichtigt das historische und unter Denkmalschutz stehende Gebäude "Miltenberger-Haus", Hauptstraße 13, 97286 Sommerhausen umfassend zu sanieren und in diesem Zusammenhang das Rathaus barrierefrei mit zu erschließen.
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Sommerhausen ist ein Markt mit knapp 2000 Einwohnern und sehr regem Vereinsleben. Der Ort ist durch die Lage am Main und den Weinbau geprägt und zieht viele Touristen an. Um die Dorfgemeinschaft zu stärken, hat der Markt Sommerhausen das Anwesen "Miltenberger Haus" erworben, um Vereinsräume, Verwaltungsräume und evtl. "Begegnungs"-Gastronomie einzurichten. Ein Gemeinschaftshaus zur Stärkung der Ortsmitte in Verbindung mit dem Rathaus soll entstehen. Im Gemeinschaftshaus sollen die Bereiche Gastro, Bücherei, Verwaltung und Vereine untergebracht werden.
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Hierfür wurde im Rahmen des Kommunalen Denkmalkonzepts Sommerhausen das Modul 3a, die Befunduntersuchung und 3b, ein Nutzungskonzept erstellt. Beides wird gegen Übermittlung der den Vergabeunterlagen beiliegenden Geheimhaltungserklärung während des Teilnahmewettbewerbs bereits übermittelt. Spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Geheimhaltungserklärung einzureichen, sodass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe diese Unterlagen ebenfalls beigefügt werden. Auf die Ausführungen hierin wird explizit verwiesen.
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Bei dem "Miltenberger Haus" handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude in direkter Nachbarschaft zum Rathaus. Es besteht aus drei Gebäudeteilen - Haus 1 a/b, Haus 2 und die Scheune. Das Grundstück befindet sich direkt neben dem Rathaus und soll zukünftig als Einheit mit diesem gesehen werden. Die detaillierte Beschreibung des Tragwerks und den historischen Bausubstanz kann der Befunduntersuchung entnommen werden.
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Ein umfassendes Nutzungskonzept wurde entwickelt. Dieses Nutzungskonzept ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bereits im November 2021 wurde der beiliegende Erläuterungsbericht Nutzungskonzept 1 erarbeitet. Da die diesem Konzept zugrundeliegende Kostenschätzung jedoch zu hoch war, wurde dieses Konzept nochmals überarbeitet.
Die ebenfalls den Vergabeunterlagen beiliegende Variante 2 ist nunmehr Gegenstand der Ausschreibung. Die Kosten für dieses Konzept 2 liegen bei etwa 3,62 Mio. EUR brutto.
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Die Änderung betrifft hier insbesondere den Neubaubereich zwischen Miltenberger Haus und Rathaus. Dieser soll nun im Vergleich zu den ersten Überlegungen deutlich kleiner ausfallen.
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Grob zusammengefasst ist nunmehr folgendes geplant (die genauen Erläuterungen sind dem Nutzungskonzept in den Vergabeunterlagen zu entnehmen):
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- Schaffung Barrierefreiheit Miltenberger Haus und Rathaus durch gemeinsamen Aufzug (in reduzierter Form)
- "Begegnungs"-Gastronomie in Haus 1a/b (konkrete Ausgestaltung noch offen)
- Toiletten und Bücherei in Haus 2
- Nutzung OG Haus 1 + 2 für Vereine und für Erweiterung Verwaltung Rathaus (Büronutzung)
- Kein Ausbau Dachgeschoss Haus 1a, Nutzung Dachgeschoss Haus 1b für Lager, Nutzung Dachgeschoss Haus 2 für Vereine (optional!)
- Erschließung durch neu zu errichtendes Gebäude 3 (statt Scheune), genauere Ausgestaltung siehe Nutzungskonzept
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Die unterschiedlichen Vereinsnutzungen sind der Präsentation im Rahmen des Nutzungskonzeptes zu entnehmen.
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Zusätzlich zu diesem anvisierten beauftragten Nutzungskonzept wurden noch weitere Nutzungskonzepte im Rahmen eines Studentenprojektes erarbeitet.
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Eine Beauftragung der Planungsleistungen ist für Anfang Mai geplant. Der Zuwendungsantrag (insb. Entschädigungsfond Denkmalpflege bzw. Städtebauförderung) soll bis 31.10.2024 gestellt werden. Spätestens bis 31.10.2024 ist der Bauantrag zu stellen, der Baubeginn soll bis spätestens 01.04.2026 stattfinden. Die Fertigstellung soll bis 30.06.2028 stattfinden.
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Die Leistungsphase 1 wird hier um 0,5 % verringert, da bereits Teilleistungen aufgrund des Nutzungskonzeptes erbracht wurden.
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Der Objektplaner ist auch für den Abbruch der Scheune und den sonstigen anrechenbaren Kosten aus der KG 200 zuständig. Die KG 600 ist im Auftrag nicht enthalten.
Die Planung, Beschaffung und Überwachung des Einbaus des Aufzugs ist ebenfalls Gegenstand dieses Auftrags. Diese Leistung wird gesondert als Besondere Leistung zu einer Pauschale vergütet.
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Die anrechenbaren Kosten werden addiert. Der Umbauzuschlag wird nur auf den vom Umbau betroffenen Anteil gewährt, dieser wird aktuell mit 85 % geschätzt. In den Umbauzuschlag ist auch die mitzuverarbeitende Bausubstanz bereits einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert angesetzt.
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Gegenstand dieses Auftrags sind die Leistungsphasen 1 (diese nur zu 1,5%) bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung. Zudem ist der Objektplaner für die Planung, die Beschaffung und die Überwachung des Einbaus des Aufzugs zuständig.
Es sind insgesamt max. 400 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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50 Punkte: ab 7 Architekt/innen / Ingenieur/innen / Techniker/innen (davon 2 Architekt/innen / Ingenieur/innen)
30 Punkte: ab 5 Architekt/innen / Ingenieur/innen / Techniker/innen (davon 2 Architekt/innen / Ingenieur/innen)
10 Punkte: ab 3 Architekt/innen / Ingenieur/innen / Techniker/innen (davon 2 Architekt/innen / Ingenieur/innen)
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Mindestkriterium: (aktuell) 1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Denkmalgeschützte Gebäude
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
- 20 Punkte: denkmalgeschütztes, öffentliches Gebäude
- 15 Punkte: denkmalgeschütztes, privates Gebäude
- 10 Punkte: öffentliches Gebäude
- 5 Punkte: gemischt genutztes Gebäude mit öffentlichem Zugang
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Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 10 Punkte: Sanierung/Umbau
- 5 Punkte: Neubau/Erweiterungsbau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermitteln
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden im Zusammenhang mit Entschädigungsfond Denkmalpflege und Städtebauförderung
- 7 Punkte: Erfahrung vorhanden im Zusammenhang mit Entschädigungsfond Denkmalpflege oder Städtebauförderung
- 3 Punkte: Erfahrung vorhanden allgemein mit Fördermitteln
- 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Abweichung Kostenberechnung zu Kostenfeststellung
- 20 Punkte: Abweichung unter 5 %
- 10 Punkte: Abweichung zwischen 5 % und 15 %
- 5 Punkte: Abweichung zwischen 15 % und 25 %
- 0 Punkte: Abweichung über 25 %
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Kriterium 5: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht (Angabe in Prozentpunkten der jeweiligen Leistungsphase)
- 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht (Angabe in Prozentpunkten der jeweiligen Leistungsphase)
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Kriterium 6: Größenordnung:
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) zwischen 2,0 und 5,0 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) unter 2,0 oder über 5,0 Mio. EUR netto
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Mindestkriterium: 2 Referenzprojekte, die die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes (privat oder öffentlich) beinhalten
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
Zeitplan:
Zuwendungsantrag bis spätestens 10/2024
Bauantrag bis spätestens 10/2024
Baubeginn bis spätestens 01.04.2026
Bauende bis spätestens 30.06.2028
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern diverse Luftbilder zur Verfügung gestellt.
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Weitere Unterlagen werden nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung, spätestens in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekt/-in, Ingenieur/-in, Techniker/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Denkmalgeschützte Gebäude) der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber,
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Fördermitteln
- Abweichung Kostenberechnung zu Kostenfeststellung
- Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
- Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-700)
Mindestkriterium: (aktuell) 1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
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Mindestkriterium: 2 Referenzprojekte, die die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes (privat oder öffentlich) beinhalten
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6C8E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.