TNW_Gemeinde Gundelsheim_Ertüchtigung Kläranlage Gundelsheim_IBW Referenznummer der Bekanntmachung: 108/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gundelsheim
NUTS-Code: DE24 Oberfranken
Postleitzahl: 96163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-gundelsheim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Gemeinde Gundelsheim_Ertüchtigung Kläranlage Gundelsheim_IBW
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt die Ertüchtigung der örtlichen Kläranlage auf ca. 4.000 EW.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 vergeben sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle.
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Darüber hinaus werden noch die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 7 sowie Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, insoweit diese anfällt.
Kläranlage der Gemeinde Gundelsheim An der Kläranlage 96163 Gundelsheim Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt die Ertüchtigung der örtlichen Kläranlage auf ca. 4.000 EW.
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Die Kläranlage der Gemeinde Gundelsheim wurde 1976 für eine Ausbaugröße von 3.000 EW (Einwohnerwerten) errichtet und reinigt seither das Abwasser aus dem gesamten Gemeindegebiet. Die Belastung der Anlage ist inzwischen durch den Einwohnerzuwachs in der Gemeinde angestiegen. Zudem haben sich die Bemessungsanforderungen zwischenzeitlich geändert. Die Kläranlage kann die aktuellen Anforderungen an die Abwasserreinigung nicht mehr erfüllen. Die zur Verfügung stehenden Becken für die Belebung und die Nachklärung sind deutlich zu klein. Die technische Ausrüstung der Anlage ist insgesamt überaltert. Zudem läuft die wasserrechtliche Genehmigung für die Anlage in absehbarer Zeit aus.
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Für die Neuregelung der Abwasserbeseitigung wurden insgesamt vier Alternativen untersucht. Der beigefügte Erläuterungsbericht zeigt alle vier Alternativen auf. Allerdings wurde bereits seitens der Gemeinde Gundelsheim entschieden, dass der Anschluss an die KA Bamberg nicht verwirklicht werden soll und demnach nur noch die Alternativen Nr. 1 und Nr. 2 in Betracht kommen. Der Bestand der derzeitigen Kläranlage ist soweit wie möglich zu nutzen, weshalb eine Kombination aus der Sanierung der Kläranlage mit einem Erweiterungsbau (Neubau) bevorzugt wird.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 5,0 Mio. EUR netto, wovon ca. 2,5 Mio. EUR netto auf die KG 300 und ca. 1,5 Mio. EUR netto auf die KG 400 entfallen. Im Vergleich zur beiliegenden Kostenschätzung wurde aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage ein Faktor von ca. 30% aufgeschlagen. Fördermittel sind nicht vorgesehen.
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Die Planungen für die Ertüchtigung der Kläranlage Gundelsheim sollen alsbald nach Beauftragung beginnen. Eine Fertigstellung der Kläranlage ist für Mitte 2025 vorgesehen.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 vergeben sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle.
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Darüber hinaus werden noch die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 7 sowie Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, insoweit diese anfällt.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 6 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
30 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
10 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
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Mindestkriterium: Der Bewerber muss aktuell über mindestens 2 Ingenieur/-innen verfügen.
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 31 Nr. 2 HOAI - "Kläranlagen" (Sanierung, Neubau)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
- 20 Punkte: Kläranlagen
- 10 Punkte: Sonstige Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
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Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 20 Punkte: Sanierung / Umbau mit Erweiterungsbauten (Neubau)
- 10 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung / Umbau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Verfahrenstechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht
- 10 Punkte: Erfahrungen vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden
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Kriterium 5: Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht
- 10 Punkte: Erfahrungen vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden
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Kriterium 6: Leistungsumfang
- 15 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
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Kriterium 7: Größenordnung (Einwohnerwerte (EW) 3.000 (derzeit) / 4.000 EW (Erweiterung)
- 15 Punkte: Größenordnung zwischen 3.000 EW und 5.000 EW
- 10 Punkte: Größenordnung zwischen 2.000 EW und 3.000 EW sowie zwischen 5.000 EW und 10.000 EW
- 5 Punkte: Größenordnung zwischen 1.000 EW und 2.000 EW sowie zwischen 10.000 EW und 50.000 EW
- 0 Punkte: Größenordnung unter 1.000 EW und über 50.000 EW
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Hinweis:
Bei Schnittstellen der einzelnen EW wird die Größenordnung mit der höheren Punktzahl bewertet: Beispiel: Eine Größenordnung von 3.000 EW wird mit 15 Punkten bewertet (und nicht mit 10 Punkten). Eine Größenordnung von 2.000 EW wird mit 10 Punkten bewertet (und nicht mit 5 Punkten).
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2 (IBW, TWP, TA)
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4 (IBW, TWP, TA)
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7 (IBW, TA bei TWP nur Lph. 5, 6)
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9 (IBW, TA)
Planungsbeginn: 2. Quartal 2023
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Fertigstellung: 2. Quartal 2025
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern nachfologende Unteralgen zur Verfügung gestellt:
- Erläuterungsbericht Dezember 2019
- Pläne für Alternative 1 + 2
- Verfahrenstechnische Bemessung
- Laufende Kosten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Techniker/-in, Ingenieur/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 31 Nr. 2 HOAI - "Kläranlagen" (Sanierung, Neubau)] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber,
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb
- Verfahrenstechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht
- Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht
- erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Angabe in Prozentpunkten),
- Größenordnung des Projekts: Projektgröße [Einwohnerwerte (EW) 3.000 (derzeit) / 4.000 EW (Erweiterung)]
Mindestkriterium:
Der Bewerber muss aktuell über mindestens 2 Ingenieur/-innen verfügen.
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY64G0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.