Unterhalts-, Sonder- und Glasreinigung HKW Nord, ZNL und Rundsteuerhaus Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SBA-220504-005
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Sonder- und Glasreinigung HKW Nord, ZNL und Rundsteuerhaus
Unteralts-, Sonder- und Glasreinigung Heizkraftwerk Nord (HKW Nord), Umspannwerk auf Gelände HWK Nord (ZNL) und Rundsteuerhaus auf Gelände HKW Nord
Gesamt m²: HKW Nord: 29890m², ZNL: 3600m², Rundsteuerhaus: 290m²
Abruf Revision Container: 210m²
Glasreinigung: 6150m
Unterhalts-, und Sonderreinigung HKW Nord, ZNL und Rundsteuerhaus
Unterhalts -und Sonderreinigung HKW Nord, ZNL und Rundsteuerhaus
Glasreinigung HKW Nord, ZNL und Rundsteuerhaus
Glasreinigung HKW Nord, ZNL und Rundsteuerhaus
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-, und Sonderreinigung HKW Nord, ZNL und Rundsteuerhaus
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung HKW Nord, ZNL und Rundsteuerhaus
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).