TNW_Markt Rennertshofen - Neubau Kläranlage - Ing Referenznummer der Bekanntmachung: 224/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rennertshofen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rennertshofen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Markt Rennertshofen - Neubau Kläranlage - Ing
Der Markt Rennertshofen beabsichtigt den Neubau einer Kläranlage im Marktgemeindegebiet Rennertshofen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) mit einer Ausbaugröße von 8.000 EW.
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Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt.
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Darüber hinaus werden noch die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 sowie Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, insoweit diese anfällt. Im Rahmen der Anlagengruppe 5 sind voraussichtlich nur Telekommunikationsanlagen (KG 451) notwendig.
Standort der Kläranlage Bertoldsheim, Flr. -Nr.: 2681/36 Burgheimerstraße 86643 Rennertshofen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Markt Rennertshofen beabsichtigt den Neubau einer Kläranlage im Marktgemeindegebiet Rennertshofen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) mit einer Ausbaugröße von 8.000 EW.
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Der Markt Rennertshofen betreibt und unterhält umfangreiche Anlagen zur Sammlung, Ableitung und Behandlung von kommunalem Abwasser in ihrem jeweiligen Gemeindegebiet. Die wasserrechtlichen Genehmigungen der derzeitig bestehenden Kläranlagen Stepperg und Bertoldsheim des Marktes Rennertshofen liefen Ende des Jahres 2020 aus. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustandes der Kläranlagen sowie den gestiegenen Anforderungen an die Reinigungsleistung in den letzten Jahren ist mit einem erhöhten Sanierungsaufwand zu rechnen.
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Im Rahmen einer Abwasserstrukturkonzeptstudie wurde eine Variantenbetrachtung für die zukünftige Abwasserbehandlung des Marktes Rennertshofen erarbeitet. Von den drei vorgestellten Varianten wurde sich inzwischen seitens des Auftraggebers für Variante 2, Neubau einer Hauptkläranlage Rennertshofen in Bertoldsheim, entschieden. Die Varianten 1 und 3 kommen demnach nicht mehr in Betracht. Die Abwasserkonzeptstudie liegt den Unterlagen bei.
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Der Markt Rennertshofen beabsichtigt die Bestandskläranlagen in Stepperg und Bertoldsheim aufzulösen und mit einem Ersatzneubau einer Hauptkläranlage am derzeitigen Standort Bertoldsheim zu ersetzen. Für die Überleitung des Abwassers zur Hauptkläranlage ist eine Sammeldruckleitung und ein zugehöriges Pumpwerk für die Überleitung zu errichten. Das auf der bisherigen Kläranlage Stepperg ankommende Abwasser ist durch eine Umstrukturierung und Erweiterung des bestehenden Druckleitungssystems dem neuen Sammelpumpwerk zuführen und von dort nach Bertoldsheim zu pumpen.
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Für die Bauphase ist das anfallende Abwasser aus Bertoldsheim zeitweise in die Kläranlage Stepperg überzuleiten, um Einschränkungen beim Bau der neuen Anlage zu vermeiden. Hierfür kann die notwendige Druckleitung zwischen Stepperg, Rennertshofen und Bertoldsheim genutzt werden. Für die Bauphase soll ein provisorisches Pumpwerk für die Überleitung von Bertoldsheim nach Rennertshofen errichtet werden. Dieses kann im Endzustand jedoch höchstwahrscheinlich nicht weiter genutzt werden.
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Der Markt Rennertshofen beabsichtigt derzeit den Erwerb des Nachbargrundstücks am Standort der Kläranlage Bertoldsheim als eine Art Pufferfläche. Der Auftraggeber weist allerdings darauf hin, dass der Ersatzneubau ohne dieses Nachbargrundstück ebenfalls möglich ist.
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Die Planungen für den Neubau der Kläranlage Rennertshofen sollen alsbald nach Beauftragung beginnen. Der Baubeginn ist zunächst im 3. Quartal 2024 vorgesehen. Die Gemeinde Rennertshofen wünscht eine Inbetriebnahme im 3. Quartal 2027. Ein erster vom Auftraggeber aufgestellter Grobzeitenplan liegt den Unterlagen bei.
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Es ist insgesamt von Kosten in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto (KG 200-700) auszugehen. Es wird beabsichtigt Fördermitteln im Rahmen der RZWas 2021 zu beantragen.
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Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt.
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Darüber hinaus werden noch die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 sowie Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, insoweit diese anfällt. Im Rahmen der Anlagengruppe 5 sind voraussichtlich nur Telekommunikationsanlagen (KG 451) notwendig.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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50 Punkte: ab 5 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
30 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
10 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
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Mindestkriterium: Der Bewerber muss (aktuell) über mindestens 2 Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend) verfügen.
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2.2) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 31 Nr. 2 HOAI - Kläranlagen (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 20 Punkte: Kläranlagen
- 10 Punkte: Sonstige Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
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Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Ersatzneubau mit Umbauanteil
- 15 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung/ Umbau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Verfahrenstechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht
- 10 Punkte: Erfahrungen vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden
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Kriterium 5: Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht
- 10 Punkte: Erfahrungen vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden
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Kriterium 6: Leistungsumfang
- 15 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
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Kriterium 7: Größenordnung (Einwohnerwerte (EW) 8.000)
- 15 Punkte: Größenordnung zwischen 5.000 EW und 10.000 EW
- 10 Punkte: Größenordnung zwischen 3.000 EW und 5.000 EW sowie zwischen 10.000 EW und 30.000 EW
- 5 Punkte: Größenordnung zwischen 1.000 EW und 3.000 EW sowie zwischen 30.000 EW und 50.000 EW
- 0 Punkte: Größenordnung unter 1.000 EW sowie über 50.000 EW
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Hinweis:
Bei Schnittstellen der einzelnen EW wird die Größenordnung mit der höheren Punktzahl bewertet - Beispiel: Eine Größenordnung von 5.000 EW wird mit 15 Punkten bewertet (und nicht mit 10 Punkten). Eine Größenordnung von 30.000 EW wird mit 10 Punkten bewertet (und nicht mit 5 Punkten).
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Lph. 1-2: IBW, TWP, TA
Stufe 2: Lph. 3-4: IBW, TWP, TA
Stufe 3: Lph. 5-7: IBW, TA bei TWP nur Lph. 5, 6
Stufe 3: Lph. 8-9: IBW, TA
Planungszeitraum: 1 Jahr
Bauphase: 3. Q 2024 (Baubeginn)
Fertigstellung: 3. Q 2027 (Inbetriebnahme)
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Mit den Vergabeunterlagen wird den Bewerbern folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Abwasserstrukturkonzeptstudie
- Übersichtslageplan
- Lageplan Gemeinschaftskläranlage Bertoldsheim
- Lageplan
- Grobbauzeitenplan
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieur/-innen, Techniker/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 31 Nr. 2 HOAI - Kläranlagen (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb
- Verfahrenstechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht
- Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht
- Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: Größenordnung in Einwohnerwerte (EW) ca. 8.000 EW
Mindestkriterium:
Der Bewerber muss (aktuell) über mindestens 2 Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend) verfügen.
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6CAM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.