Vorabbekanntmachung zur Vergabe der Buslinie 221 Referenznummer der Bekanntmachung: 8510-221
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9971780
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/mobilitaet/
Abschnitt II: Gegenstand
Vorabbekanntmachung zur Vergabe der Buslinie 221
Landkreis Cham und Landkreis Schwandorf
Aufruf zum Eigenwirtschaftlichen Antrag mit Anwendung eines Nahverkehrsplankonformen Fahrplans
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die aktuelle Genehmigung verliert am 31.03.2024 ihre Gültigkeit. Der aktuell zur Anwendung kommende Fahrplan entspricht nicht mehr den Grundlagen des Nahverkehrsplan im Landkreis Cham (Punkt 8.3) und kann somit nicht mehr wiederbeantragt werden. Der im Minium dem Nahverkehrsplan Rechnung tragende Fahrplan ist veröffentlicht unter:
https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/mobilitaet/busverbindungen/
In der Phase bis 31.03.2023 ist ein eigenwirtschaftlicher Antrag bei der Genehmigungsbehörde (Reg OPF) möglich. Aufgrund der Homogenisierungsphase von Linienbündeln ist lediglich eine verkürzte Laufzeit möglich (Enddatum 09.09.2025). Ein Eigenwirtschaftlicher Antrag erfordert die Einhaltung der Standards des Nahverkehrsplans sowohl beim Fahrzeugeinsatz, RBL als auch Fahrplan. Entsprechende Unterlagen und Erklärungen sind dem Antrag beizulegen.
Sollte bis zum 31.03.2023 kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingehen, wird zugleich eine Inhousevergabe an die Kreiswerke Cham - Mobilität- vorgenommen. Ab 01.04.2023 geht für den Falle des nicht eigenwirtschaftlichen Betriebs die Betrauung an die Kreiswerke über.