Lieferung Spinde/Wertschränke Referenznummer der Bekanntmachung: 2272_2/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Spinde/Wertschränke
Lieferung von Spinden und Wertfächern
München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München Die Lieferung von Garderoben-, Umkleide- und Schließfachschränken, soll für die Klinikstandorte Schwabing, Bogenhausen und Harlaching erfolgen., München Klinik Schwabing Kölner Platz 1 80804 München, München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Str. 77 81925 München, München Klinik Harlaching Sanatoriumsplatz 2 81545 München
Die München Klinik (MüK) benötigt voraussichtlich ab dem ersten bzw. zweiten Quartal des Jahres 2023 die Lieferung von Garderoben-, Umkleide- und Schließfachschränken für die Neubauten der Klinikstandorts Schwabing. Die Lieferung für die Standorte Bogenhausen und Harlaching erfolgt nach Fertigstellung der Neubauten sukzessive. Alle 3 Bauvorhaben sind noch nicht fertiggestellt. Es soll daher eine Rahmenvereinbarung über maximal 2890 Spinde bzw. Wertfachschränke geschlossen werden.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Laufzeit von 24 Monaten kann drei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerungsoption tritt ein, wenn die Auftraggeberin bis fünf Monate vor Vertragslaufzeitende keine Kündigung ausspricht. Die Maximallaufzeit beträgt fünf Jahre. Der Vertrag endet nach der Maximallaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Informationen zur Lieferung, Aufstellung und Montage:
1. Vor Lieferung ist je Auftrag bzw. Bauabschnitt eigenverantwortlich durch den AN ein Aufmaß zu erstellen und eine Raumplanung dem AG zur Freigabe vorzulegen. Dies gilt auch für kleinere Aufträge mit nur wenigen Schrankabteilen.
2. Aufstellung und betriebsfertige Montage mit Verschrauben bei einmaliger Anreise. Eine Zwischenlagerung ist aus Platzgründen nicht möglich.
3. Alle von der Auftraggeberin vorgegebenen Mindestanforderungen müssen zwingend erfüllt sein. Erfüllt der Bieter eine der geforderten Mindestanforderungen nicht, führt dies zum Ausschluss. Das Angebot kann im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie hierfür die Auflistung der Mindestanforderungen im Dokument "Anlage 1.0_Leistungsverzeichnis.xlsx".
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf:
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter
Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
1) Berufs- und Handelsregistereintragung (Mindestanforderung)
Nachweis des Eintrags ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
2) Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
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3a) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Sachschäden [Betrag gelöscht] Euro
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
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3b) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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4) Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
3) Haftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
1. Personen- und Sachschäden: Mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
2. Vermögensschäden: Mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
5) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen
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6) Mindestanforderung: Bitte geben Sie mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren an. Vergleichbar sind die Referenzaufträge, wenn Sie folgende Kriterien (geforderter Mindeststandard) kumulativ erfüllen:
- Leistungsinhalt: Lieferung und Montage von Spinden und Wertfächern
- Leistungsvolumen: Angabe des Auftragswertes, mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto
- Leistungszeitraum: aus den letzten drei Jahren
Bitte beachten Sie die Angaben sind zwingend mit Angebotsabgabe zu tätigen. Eine Nachforderung ist diesbezüglich ausgeschlossen.
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7) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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8) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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6) Mindestanforderung: Bitte geben Sie mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren an. Vergleichbar sind die Referenzaufträge, wenn Sie folgende Kriterien (geforderter Mindeststandard) kumulativ erfüllen:
- Leistungsinhalt: Lieferung und Montage von Spinden und Wertfächern
- Leistungsvolumen: Angabe des Auftragswertes, mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto
- Leistungszeitraum: aus den letzten drei Jahren
Bitte beachten Sie die Angaben sind zwingend mit Angebotsabgabe zu tätigen. Eine Nachforderung ist diesbezüglich ausgeschlossen.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
9) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
10) Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
11) Eigenerklärung Russland Sanktionen
12) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen kein Eintrag im Korruptionsregister oder in einem entsprechenden Register erfolgt ist bzw. unmittelbar bevorsteht, der eine Zuschlagserklärung in Frage stellt.
Sonstige Besondere Bedingungen nach §128 GWB
13) Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
14) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
15) Scientology-Schutzerklärung
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Die München Klinik plant die Lieferung und Verteilung der Spinde/Wertfächer auf die Standorte Schwabing, Bogenhausen und Harlaching. Eine konkrete Aufteilung auf die einzelnen Standorte ist derzeit nicht möglich. Bei allen Standorten handelt es sich um noch nicht fertiggestellte Neubauten. Derzeit ist nicht absehbar ab welchem Zeitpunkt die einzelnen Standorte unabhängig voneinander beliefert werden können. Absehbar ist lediglich, dass der Standort Schwabing bereits ab dem ersten bzw. zweiten Quartal 2023 soweit fertiggestellt sein wird, dass eine Lieferung und Montage der Spinde/Wertfächer möglich sein wird. Auf Grund der derzeitigen Lage, kann keine abschließende Prognose der Fertigstellung der Neubauten seitens des Auftraggebers abgegeben werden. Der Rahmenvertrag wird daher mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und dreimaliger Option, um jeweils ein Jahr zu verlängern vereinbart. Die Auftraggeberin behält sich aufgrund oben genannter Gründe vorbehaltlich die Änderung folgender Lieferzeiträume vor: - Schwabing: Voraussichtlich Ende Q1 bzw. Q2 2023 - Bogenhausen: Voraussichtlich Ende Q2 2024 - Harlaching: Voraussichtlich 2025
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YL560R7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer