Sanierung Grundschule Sandberg Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sandberg
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sandberg-rhoen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Grundschule Sandberg Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Die Gemeinde Sandberg plant die Sanierung der Grundschule Sandberg einschließlich der Turnhalle mit Neben- und Sanitärräumen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hinweis:Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 - stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2, weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 3 + 4, Stufe 3 mit LPH 5 – 7 und Stufe 4 mit LPH 8 + 9- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) Besondere Leistungen: - Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)(Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Eine Bestandsaufnahme der Technischen Anlagen und der Statik, Bestandspläne sowie eine Grobkostenschätzung der Sanierungskosten liegen vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Fortsetzung von II.1.4):Durch die aktuellen Schülerzahlen werden nicht mehr alle Räume benötigt. Die zukünftige Schule wird einzügig für 4 Klassen mit Zusatzräumen und Mittagsbetreuung / Ganztagsbetreuung. Der östliche Erweiterungsbau aus dem Jahr 1990 sowie Teile des Nordflügels im Erdgeschoss sollen anderweitig genutzt und vermietet werden. Durch die bauliche Trennung dieser Bereiche vom restlichen Schulgebäude können diese Flächen bei der Kostenermittlung sowie der anstehenden Sanierung unberücksichtigt bleiben. Auf Grundlage von Begehungen und Einschätzungen eines Statikers, kann davon ausgegangen werden, dass die Tragkonstruktion und der Rohbau in einem guten Zustand sind. Die technischen Anlagen, die Oberflächen sowie die Fassade sind veraltet bzw. entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und müssen erneuert werden. Für die Maßnahme soll eine Förderung bei der Regierung Unterfranken beantragt werden. Vorgespräche haben bereits stattgefunden, ein Raumprogramm wurde genehmigt. Im Hinblick auf die Anerkennung von Räumen für die geplante Ganztagesbetreuung sowie die Sanierung der Turnhalle ist es durch die Gemeinde beabsichtigt eine Ergänzung zum Raumprogramm zu beantragen. Die Ergänzung zur Turnhalle wurde bereits beantragt, die der Ganztagsbetreuung steht noch aus. Es handelt sich um eine nach FAG / FA-ZR geförderte Maßnahme. Herausforderung der Sanierung ist u.a. die räumliche und kostenmäßige Abgrenzung des förderfähigen Grundschulbereiches von Gebäudebestandteilen, die aus baulicher Sicht mitsaniert werden, jedoch nicht förderfähig sind. Die vorläufigen Sanierungskosten (KG 300 + 400) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenermittlung auf 3,58 Mio. € brutto für das Schulgebäude und auf ca. 1,49 Mio. € brutto für die Sporthalle. Kennzahlen:- NF Erdgeschoss (Anteil Schule) = ca. 1.250 m²- NF Untergeschoss (Anteil Schule) = ca. 885 m²- BGF Schulgebäude = ca. 2.472 m²- BGF Sporthalle inkl. Nebenräume = ca. 865 m² Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV- Bau- / Förderantrag Mitte 2023- Bauausführung ab Frühjahr 2024- Gesamtfertigstellung 2025
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Brückenau
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97769
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.