Smart City Bamberg/Stadtbau GmbH - das digitale schwarze Brett Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-SC-001/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Smart City Bamberg/Stadtbau GmbH - das digitale schwarze Brett
Das SmartCity Bamberg Projekt zielt auf die Umsetzung von Digital-Projekten für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bamberg ab. Ein Zielbereich darin sind Quartiersprojekte in der unmittelbaren Wohnumgebung der Bambergerinnen und Bamberger, die von der Stadtbau Bamberg verwaltet werden. Digitale Lösungsansätze sollen das tägliche Leben unterstützen. Die Lösungsansätze sollen aufgebaut und umgesetzt werden damit auch digitale Laien die Angebote verstehen und nutzen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Softwarekonzept - das digitale schwarze Brett -Phase V1 Ausgeschrieben wird die Erstellung eines Grobkonzepts lt. beiliegender Beschreibung (Phase V1 des Softwarekonzepts). die Phasen V2 und V3 werden erst nach erfolgreicher Vertragserfüllung sowie Nutzung der Phase V1 umgesetzt. Die für die Umsetzung des Software-Konzepts benötigte Hardware wird separat beschafft, die beiliegende Hardwareanforderung dient zu Ihrer Information.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.