Digitalisierung des ÖGD im Landkreis Donau-Ries Referenznummer der Bekanntmachung: FB15-ÖGD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donau-ries.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung des ÖGD im Landkreis Donau-Ries
Der digitale Reifegrad des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Donau-Ries soll durch einen Digitalisierungsmanager gesteigert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Erfahrungen in der Pandemie und der letzten Jahre haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bedarf, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen und ihnen gerecht werden kann.
Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. April 2022 den Förderleitfaden zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ veröffentlicht. Die Förderung hat zum Ziel, den ÖGD insgesamt zu stärken und zu modernisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Digitalisierung des ÖGD gefördert werden. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ soll der ÖGD noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren.
Fördervoraussetzung ist unter anderem die Steigerung der digitalen Reife in mindestens zwei Dimensionen um zwei Reifegrade. Das Gesundheitsamt des Landkreises Donau-Ries hat in der überwiegenden Zahl der vorgegebenen Dimensionen bislang noch nicht einmal die Stufe 0 erreicht und hat es sich zum Ziel gesetzt, sich im Projektzeitraum bis 30.09.2024 insb. in folgenden Dimensionen um die geforderten zwei Stufen zu steigern:
• Digitalisierungsstrategie
• Mitarbeitende
• Prozessdigitalisierung
• IT-Sicherheit
Mit Hilfe einer zu entwickelnden Digitalisierungsstrategie, einem Digitalisierungsmanager (m/w/d) und einer Beratung zu effizienten digitalisierten Prozessen und deren Umsetzung sowie einem Arbeitspaket im IT-Sicherheitsbereich sollen für das Gesundheitsamt grundlegende Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung erarbeitet werden. Die federführende Rolle übernimmt hierbei der externe Dienstleister, der nicht nur beratend, sondern in Abstimmung mit der amtsinternen Projektleitung auch verantwortlich umsetzend tätig werden soll. Zudem soll er ergebnisverantwortlich die Steuerung des Gesamtprojektes wahrnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1.) - III.1.3.) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (BG) zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BG einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2. Erklärungen des Bieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GBW vorliegen (siehe Eigenerklärung zur Eignung)
3. Erklärungen des Bieters/der BG, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind (siehe Eigenerklärung zur Eignung).
4. Erklärungen des Bieters/der BG, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (siehe Eigenerklärung zur Eignung).
5. Erklärungen des Bieters/der BG, dass die am Auftrag beteiligten Personen nicht dem in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ausgeschlossenen Personenkreis zuzuordnen sind (siehe Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland).
6. Erklärungen des Bieters/der BG, dass gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard weder angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet noch Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht werden (siehe Schutzerklärung zu Scientology).
7. ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
8. ggf. Nachunternehmererklärung;
9. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Falle der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gem. Ziff. III.1.2.) und III.1.3.) der Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen, im Falle der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers.
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe vorstehend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.) 2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Bewerber/ Bieter sowie jedes Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer weist seine Eignung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit „Anlage 06_Eigenerklärung zur Eignung“ nach. Dies beinhaltet unter anderem:
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zum Vorliegen einer, während der gesamten Vertragslaufzeit über gültigen branchenüblichen Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. Der Nachweis liegt als Anlage in deutscher Sprache anbei. Die Deckungssummen weisen zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden die marktübliche Höhe auf.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind einzureichen (siehe Vergabeunterlagen):
Der Anbieter hat mindestens drei verschiedene Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren für vergleichbare Leistungen vorzulegen (Abschluss der Projekte darf nicht VOR 12/2019 liegen), davon mindestens zwei für den öffentlichen Sektor.
Mit den Referenzen müssen Erfahrungen in folgenden relevanten Kompetenzen nachgewiesen werden:
• Entwicklung von Digitalisierungsstrategien unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben in der DSGVO im öffentlichen Sektor, optimalerweise im Gesundheitssektor
• Schulungs- und Weiterbildungskonzeption im öffentlichen Sektor
• Entwicklung von IT-Sicherheitskonzepten
• Partizipativer Ansatz in der Projektarbeit (im internen und externen Verhältnis)
• Nutzung von Plattformlösungen und digitalen Tools für Vernetzung und Informationsaustausch.
Die Eignung der Bieter wird nachgewiesen durch die ausgefüllten Formulare „Anlage 07_Referenzen“. Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken.
Der Anbieter hat zudem die Kompetenzen von mind. drei zum Einsatz kommenden Beratern hinsichtlich der Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung, Nr. 2, 3 und 5 schlüssig darzustellen. Ein Beleg der Angaben z.B. durch Zertifikate ist mit Angebotsabgabe nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber vor, die Angaben durch entsprechende Nachforderung von Belegen, wie z.B. Zertifikaten und Zeugnissen zu überprüfen.
Die erforderliche Kompetenz wird nachgewiesen durch die ausgefüllten Formulare „Anlage 08_Teamreferenzen“. Eine Referenz kann mehrere Kompetenzen abdecken.
Bei Vorliegen von Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind diese in den Vergabeunterlagen ausführlich dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Erteilung des Zuschlags.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können unter dem in der Bekanntmachung angegebenen Link abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 06.02.2023, 12 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2)) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.