Rahmenvertrag Hardware-Token 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000663
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Hardware-Token 2023
1. Vertragsgegenstand
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für 10 Universitäten und 22 Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen/Kunst- und Musikhochschulen sowie 2 Universitätsklinika (Anstalten des öffentlichen Rechts), die Bayerische Staatsbibliothek (nachgeordnete staatliche Einrichtung), das Leibniz Institut der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Körperschaft des Öffentlichen Rechts) sowie deren mitversorgte Einrichtungen (im Einzelnen siehe die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen) einen Rahmenvertrag für den Bezug von Hardware-Token durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Vergabestelle ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
2. Teilnehmende und zu beliefernde Einrichtungen
Universitäten
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Technische Universität München
- Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Technische Universität Nürnberg
- Universität Augsburg
- Universität Bayreuth
- Universität Passau
- Universität Regensburg
Hochschulen
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
- Hochschule für angewandte Wissenschaften München
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
- Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
- Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
- Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
- Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
- Technische Hochschule Aschaffenburg
- Technische Hochschule Deggendorf
- Technische Hochschule Ingolstadt
- Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
- Technische Hochschule Rosenheim
Kunst- und Musikhochschulen
- Akademie der Bildenden Künste München
- Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
- Hochschule für Fernsehen und Film München
- Hochschule für Musik und Theater München
- Hochschule für Musik Nürnberg
Nachgeordnete staatliche Einrichtungen
- Bayerische Staatsbibliothek
Universitätskliniken (Anstalten des öffentlichen Rechts)
- Universitätsklinikum Augsburg
- Universitätsklinikum Regensburg
sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtungen in diesem Vergabeverfahren sind zudem als weitere Auftraggeber bezüglich des oben genannten Rahmenvertrages die im Folgenden benannten Kirchlichen Hochschulen, das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Körperschaft des Öffentlichen Rechts) sowie deren mitversorgte Einrichtungen.
Kirchliche Hochschulen
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts)
- Katholische Stiftungshochschule München (Träger: Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts)
- Evangelische Hochschule Nürnberg (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Weitere akademische Einrichtungen
- Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
1. Kurzdarstellung des Gegenstands der Beschaffung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen einen Rahmenvertrag für den Bezug von Hardware-Token durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
2. Teilnehmende und zu beliefernde Einrichtungen
Universitäten
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Technische Universität Nürnberg
- Universität Augsburg
- Universität Bayreuth
- Universität Passau
- Universität Regensburg
Universitätskliniken
- Universitätsklinikum Augsburg
- Universitätsklinikum Regensburg
Hochschulen
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
- Hochschule für angewandte Wissenschaften München
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
- Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
- Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
- Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
- Technische Hochschule Aschaffenburg
- Technische Hochschule Deggendorf
- Technische Hochschule Ingolstadt
- Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
- Technische Hochschule Rosenheim
Kunsthochschulen
- Akademie der Bildenden Künste München
- Hochschule für Fernsehen und Film München
Weitere akademische Einrichtungen
- Bayerische Staatsbibliothek
sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtungen in diesem Vergabeverfahren sind zudem als weitere Auftraggeber bezüglich des oben genannten Rahmenvertrages:
Katholische Kirche
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
- Katholische Stiftungshochschule München
- Evangelische Hochschule Nürnberg
Weitere akademische Einrichtungen
- Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
Es sind insgesamt zwei Vertragsverlängerungen um jeweils 12 Monate bis maximal zum 28.02.2027 durch den Auftraggeber möglich.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Abrufe zu erfüllen, sobald der Höchstwert gemäß der Auftragsbekanntmachung Abschnitt II.2.14 ([Betrag gelöscht] Euro netto) durch die Summe der Auftragswerte der Einzelabrufe erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB).
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). - Erklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) können hier gefordert
werden
- Erklärung Nicht-Vorliegen einer Insolvenz
- Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche
Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits
im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend
hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das
Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend.
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Eigenerklärung russische Unternehmen
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen
nachzukommen
- Erklärung arbeitsrechtliche Verpflichtungen
- Erklärung rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit
einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach
Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160
Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende
Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge
abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der
Vergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs.
1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen
Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167
Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der
Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt,
schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit
ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht
München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]