BvA_Stadtwerke Plattling_Sanierung und Erweiterung der Klärschlammbehandlung_Ing Referenznummer der Bekanntmachung: 125/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plattling
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-plattling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Stadtwerke Plattling_Sanierung und Erweiterung der Klärschlammbehandlung_Ing
Im Zuge der Ertüchtigung und Generalsanierung der Kläranlage Plattling auf 48.000 / 56.000 EW planen die Stadtwerke Plattling eine Klärschlammentsorgung im Verbund mit insgesamt fünf Nachbargemeinden. Hierfür ist eine Erweiterung der Klärschlammbehandlung der Kläranlage Plattling notwendig.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 vergeben sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle.
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Darüber hinaus werden noch die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, und 7 sowie Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, insoweit diese anfällt.
Kläranlage Plattling Pappelweg 5 94447 Plattling Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Im Zuge der Ertüchtigung und Generalsanierung der Kläranlage Plattling auf 48.000 / 56.000 EW planen die Stadtwerke Plattling eine Klärschlammentsorgung im Verbund mit insgesamt fünf Nachbargemeinden. Hierfür ist eine Erweiterung der Klärschlammbehandlung der Kläranlage Plattling notwendig.
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Die Kläranlage Plattling wird derzeit ertüchtigt und generalsaniert. Im Rahmen der Generalsanierung wurde die Schlammentwässerung ausgeklammert, da hierfür eine Klärschlammstudie durchgeführt wurde. Nach Ergebnissen der Studie soll die Kläranlage der Stadt Plattling als Clusterkläranlage fungieren und für vier weitere Nachbargemeinden den Klärschlamm auf der Kläranlage Plattling entwässern. Diese Lösung bringt mehrere Vorteile, wie die Einsparung von Energie und Treibhausgasemissionen sowie die gleichmäßig gute Entwässerungsqualität durch die verfahrenstechnische Lösung, den Klärschlamm über die Faulung zu führen, mit sich.
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Der Verbund der fünf Nachbargemeinden setzt sich aus der Stadt Plattling, der Gemeinde Stephansposching, der Gemeinde Otzing, der Gemeinde Oberpöring und der Gemeinde Wallerfing zusammen. Bei den einzelnen Kläranlagen der im Verbund beteiligten Kommunen sind ebenfalls Optimierungen bzw. Erweiterungen durchzuführen, um eine gleichbleibende Schlammqualität zur Anlieferung an die Kläranlage Plattling gewährleisten zu können. Auftragsgegenstand in diesem Verfahren ist lediglich die Erweiterung der Klärschlammbehandlung der Kläranlage Plattling. Die weiteren vier Kläranlagen sind von der Vergabe nicht umfasst und werden von den jeweiligen Kommunen separat beauftragt.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme an der Kläranlage Plattling belaufen sich auf ca. 1,85 Mio. EUR brutto (KG 200-700). Die Maßnahme ist förderfähig und es wird beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt durch die Stadt Plattling.
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Die Planungen für die Sanierung der Klärschlammbehandlung sollen alsbald nach Beauftragung beginnen. Eine Fertigstellung der Sanierung der Klärschlammbehandlung ist für Ende 2023 vorgesehen.
Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 vergeben sowie die Besondere Leistung der ingenieurtechnischen Kontrolle.
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Darüber hinaus werden noch die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, und 7 sowie Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, insoweit diese anfällt.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Lph. 1 u. 2: IBW, TWP, TA
Stufe 2: Lph. 3 u. 4: IBW, TWP, TA
Stufe 2: Lph. 5 u. 7: IBW, TA bei TWP nur Lph. 5, 6
Stufe 3: Lph. 8 u. 9: IBW, TA
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Ende 2023.
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern Bestandspläne, Kostenschätzungen, eine Studie zur Schlammentwässerung sowie eine Abschlussprästentation "Energetische Klärschlammverwertung im Landkreis Deggendorf" zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtwerke Plattling_Sanierung und Erweiterung der Klärschlammbehandlung_Ing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY606W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.