Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) Referenznummer der Bekanntmachung: SR10 - PPK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus Straubing Stadt und Land (ZAW-SR)
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus der Stadt Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen
Los 1: Erfassung und Umladung von Altpapier
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Entleerung der derzeit 423 Papierdepotcontainer (Hersteller SSI Schäfer – System „Grumbach“, Volumen: 3,2 m³) an 227 Standorten und Transport der Sammelware zur Übergabestelle des Auftraggebers.• Behälteränderungsdienst
Los 2: Übernahme und Vermarktung des Altpapiers
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Übernahme des Altpapiers an der Übergabestelle des Auftraggebers• Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung incl. Transport und Entsorgung von Störstoffen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Erfassung und Umladung von Altpapier
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Übernahme und Vermarktung des Altpapiers
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 1210
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.