Übernahme, Behandlung und Vermarktung von Metallschrott und Elektroaltgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: SR10 - Schrott
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Behandlung und Vermarktung von Metallschrott und Elektroaltgeräten
Übernahme, Behandlung und Vermarktung von Metallschrott und Elektroaltgeräten aus der Stadt Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Einrichtung und Betrieb einer Übernahmestelle für Metallschrott und Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 – Großgeräte (ausgenommen Nachtspeicherheizgeräte)• Übernahme von Metallschrott und Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 4 – Großgeräte (ausgenommen Nachtspeicherheizgeräte)• Zuführung des Metallschrotts und der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 – Großgeräte (ausgenommen Nachtspeicherheizgeräte) zu einer ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Steinach
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94377
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.