ZV - Rödental - Generalsanierung Rathaus - Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/001375
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rödental
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Rödental - Generalsanierung Rathaus - Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk
Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerksplanung Honorarzone III Leistungsphasen 1-6 HOAI im Stufenvertrag 100 % der Grundleistungen Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-2 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen: Stufe 2: LPH 3-4 HOAI, Stufe 3: LPH 5-6 HOAI Besondere Leistungen: LPH 6: Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen LPH 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen Voraussichtliche Baukosten in EUR netto: KG 200: ca. [Betrag gelöscht] EUR KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR KG 500: ca. [Betrag gelöscht] EUR KG 600: ca. [Betrag gelöscht] EUR Das Rathaus Rödental wurde 1975 bis 1977, im Zuge des Zusammenwachsens der die heutige Stadt Rödental bildenden Gemeinden, errichtet. Es ist der erste Bestandteil einer Rahmenplanung für ein seinerzeit neu zu schaffendes Stadtzentrum, welches sich in den vergangenen Jahren tatsächlich um den Bürgerplatz entwickelt hat. Das Rathaus stellt mit dem Rathaussaal und der angrenzenden Franz-Goebel-Halle das wichtigste öffentliche Gebäude in der Stadt Rödental dar. Es ist nicht nur Verwaltungszentrum, sondern bietet ebenfalls Platz für eine öffentliche Bibliothek und Räume für Vereine und Veranstaltungen. Mit der energetischen Sanierung der Franz-Goebel-Halle 2009 bis 2010, der Sanierung des Rathaussaales und dem barrierefreien Umbau des Rathauszugangs 2017 bis 2018 wurden bereits Maßnahmen zur Bestandssicherung und Verbesserung der Nutzbarkeit sowie der energetischen Qualität durchgeführt. Das eigentliche Rathaus hat hiervon nur in Form eines neuen Empfangsbereiches, des Aufzuges und eines zweiten baulichen Rettungsweges profitiert. Im Zuge der zu vergebenen Planungsleistungen soll der Grundstein für eine nachhaltige Sanierung des Rathausgebäudes gelegt werden. Neben der Verbesserung der energetischen Qualität sowie der Beseitigung von Schäden und Unzulänglichkeiten ist geplant, das Raumprogramm und die räumliche Organisation an die veränderten Anforderungen in den Verwaltungen anzupassen. Durch die Integration der Stadtwerke in das Rathaus soll zum einen die enge Zusammenarbeit zwischen Energieversorger und Stadtverwaltung erleichtert und zum anderen die räumlichen Arbeitsbedingungen der Stadtwerke selbst verbessert werden.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt die Beauftragung der Stufe 1: LPH 1-2 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die folgenden Leistungen in weiteren Auftragsstufen zu übertragen: Stufe 2: LPH 3-4 HOAI, Stufe 3: LPH 5-6 HOAI
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Stadt Rödental
Bürgerplatz 1
96472 Rödental
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV - Rödental - Generalsanierung Rathaus - Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm