Umbau und Sanierung der Hauptfeuerwache - Planungsleistungen ARCHITEKT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung der Hauptfeuerwache - Planungsleistungen ARCHITEKT
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt die 1977 entstandene Hauptfeuerwache– auf Grund veralteter Ausstattung und Raumaufteilung zu sanieren. Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Hauptfeuerwache Ingolstadt nach dem Leistungsbild des § 34 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9 und zahlreichen Besonderen Leistungen, u. a. folgende Besondere Leistungen:
- Bestandsaufnahme
- Aufstellen eines Raumprogramms
- Erarbeiten einer Kostenbewertung möglicher Varianten.
- Überwachung der Mängelbeseitigung in der LPH 9
- Zusammenführung aller Pläne der Sanierungsmaßnahme.
Außerdem sind die Leistungen des SiGeKo zu erbringen.
Ingolstadt
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt die 1977 entstandene Hauptfeuerwache– auf Grund veralteter Ausstattung und Raumaufteilung zu sanieren.
Das Gebäude befindet sich in der Dreizehnerstraße 1 in Ingolstadt, am nördlichen Rand des Zentrums der Stadt und beherbergt die Berufsfeuerwehr, die freiwillige Feuerwehr Stadtmitte und im 2.OG die integrierte Leitstelle (ILS) der Region 10. Es besteht aus 4 oberirdischen Geschossen und einem KG. Es handelt sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 mit einer Höhe bis zu 13m und Nutzungseinheiten mit je mehr als 400m², das Gebäude ist kein Sonderbau. Die gesamte Konstruktion aller Bauwerke ist in massiver Bauart in Stahlbeton und Mauerwerk ausgeführt. Tragende Wände und Brandwände sind in Stahlbeton oder Mauerwerk ausgeführt. Sonstige Innenwände und Trennwände sind teilw. in Mauerwerk und teilw. in Trockenbauweise erstellt. Die Flachdächer aller Gebäudeteile haben eine Bituminöse Abdichtung geschützt mit Kies, was als harte Bedachung eingestuft wird. Alle Decken sind massiv in Stahlbeton ausgeführt. Aufteilung: Im Keller befindet sich eine Atemschutzübungsstrecke, diverse Lagerräume, sowie ein Fitnessraum. Neben den Technikräumen (Heizung, Server, NSHV, Notstromaggregate) ist noch eine Schlauchwaschanlage vorhanden. Die Fahrzeughalle mit den Einsatzfahrzeugen, einer Nachrichtenstelle (24h besetzt), sowie eine Waschhalle und die Werkstätten (KFZ, Schreinerei, Schlosserei) befinden sich im EG. Im 1. OG befinden sich die Küche mit Aufenthaltsraum, Lehr- und Seminarräume, sowie die Ruheräume des BF Personals. Im 2.OG befinden sich Büros, Besprechungs- und Bereitschaftsräume. Ebenfalls befindet sich hier ein Aufenthaltsraum der FFW mit Küche. Auf dem halben Geschoss ist in einem räumlich gesondert abgeschotteten Bereich die ILS der Region 10 eingerichtet. Das Gebäude wird über das Haupttreppenhaus und die 3-läufige Treppe am östlichen Teil des Gebäudes erschlossen. Jeweils zum Erschließungsflur befindet sich halbseitig versetzt zu den Hauptgeschossen ein an die Treppe angegliedertes Zwischengeschoss. Im Bereich der Haupttreppe sind hauptsächlich Büroräume untergebracht. Zusätzlich werden alle Geschosse noch über ein zweiläufiges Nebentreppenhaus im Süden erschlossen. Rahmenbedingungen: Im 1. OG sollen neue Sanitärbereiche (WC Damen & Herren, sowie je ein Wasch- und Duschbereich mit schwarz/weiß Trennung) und zusätzliche Ruheräume entstehen. Ebenfalls zwei Toiletten im EG. Hier ist ein Raumkonzept zu erarbeiten und abzustimmen. Im Weiteren der Rückbau der bestehenden Räume sowie der Bau der neuen Räumlichkeiten. Die Arbeiten müssen im laufenden Betrieb ausgeführt werden. Hierbei darf die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt werden. Übergangslösungen sowie Staub- und Lärmschutzmaßnahmen sind zu ergreifen. Eine Einteilung in einzelne Sanierungsbereiche wird vorgeschlagen. Ein Funktionserhalt muss durchgehend gesichert werden. Ebenfalls müssen die Brandschutzvorgaben aus dem Brandschutzgutachten geprüft und umgesetzt werden. Im weiteren ist auch eine Genehmigungsplanung für die Sanierung und einen kleineren, bereits durchgeführten, Umbau nötig. Für das Gebäude sind Untersuchungen zum sommerlichen Wärmeschutz anzustellen. Die Machbarkeitsstudie ist rein informativ und dient lediglich als Beispiel der Umsetzung. Aufgrund des Alters des Gebäudes müssen Schadstoffuntersuchungen durchgeführt und möglicherweise Schadstoffe entsorgt werden. Der sommerliche Wärmeschutz der Räumlichkeiten muss, durch eine thermische Simulation oder ähnliches, geprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die vorhandenen Unterlagen sind auf Richtigkeit zu prüfen, es soll Bestandsaufnahme erfolgen um die Lph 1 und nachfolgenden Leistungsphasen bearbeiten zu können. Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Hauptfeuerwache Ingolstadt nach dem Leistungsbild des § 34 ff. HOAI 2021 ff. für die Lph1-9 inkl. der als Optionen aufgeführten Besonderen Leistungen. +SiGeKo.
- stufenweise Beauftragung, aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Mehrhonorar abgeleitet werden, Stufe 1 Lph. 1 bis 3, Stufe 2 Lph. 4 bis 9.
- zahlreiche Besondere Leistungen als Optionen (siehe Unterlagen)
ZEITPLAN:
- • Q1 2023 Planungsbeginn
• Q4 2023 Projektgenehmigung
• Q3 2024 Vergabe Ausschreibungspaket 60% vergeben
• Q1 2025 Baubeginn
• Bauzeit für alle Bauabschnitte ca. 3-4 Jahre
Es ist mit Bauabschnittsbildung zu rechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau und Sanierung der Hauptfeuerwache - Planungsleistungen ARCHITEKT
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wurde aufgehoben, da keine Bewerbung eingegangen ist. Es wurde ein neues Vergabeverfahren mit geänderten Bedingungen eingeleitet. Dieses wurde am 22.11.2022 im Amtsblatt der EU unter 2022/S 225-647136 veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de