Dämmung an technischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: H22-0255-1-819
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dämmung an technischen Anlagen
ca. 140 m Dämmung aus Mineralwolle oder PE-Schaum an Abwasserleitungen DN 50-150
ca. 3.500 m Dämmung aus Mineralwolle an Trinkwasserleitungen DN 12-65 (teilweise verblecht)
ca. 1.000 m Dämmung aus Mineralwolle an Heizungsleitungen DN 12-80 (teilweise verblecht)
ca. 700 m2 Dämmung aus Mineralwolle an Luftkanälen
ca. 120 m2 Dämmung aus synthetischem Kautschuk an Luftkanälen
ca. 115 m Dämmung aus Mineralwolle oder synthetischem Kautschuk an Lüftungsrohren DN 100-200
Dr.-Josef-Keim-Str. 1, 1a, 1b, 94315 Straubing
ca. 140 m Dämmung aus Mineralwolle oder PE-Schaum an Abwasserleitungen DN 50-150
ca. 3.500 m Dämmung aus Mineralwolle an Trinkwasserleitungen DN 12-65 (teilweise verblecht)
ca. 1.000 m Dämmung aus Mineralwolle an Heizungsleitungen DN 12-80 (teilweise verblecht)
ca. 700 m2 Dämmung aus Mineralwolle an Luftkanälen
ca. 120 m2 Dämmung aus synthetischem Kautschuk an Luftkanälen
ca. 115 m Dämmung aus Mineralwolle oder synthetischem Kautschuk an Lüftungsrohren DN 100-200
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]