Betreiberleistungen für den Kindergarten der GEMEINDE GAUTING Referenznummer der Bekanntmachung: AP 081-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gauting
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gauting.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckargemünd
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ax-projects.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiberleistungen für den Kindergarten der GEMEINDE GAUTING
Zu beauftragen sind Betreiberleistungen für den Kindergarten der GEMEINDE GAUTING.
Räumlichkeiten im Objekt Schulweg 4, 82131 Gauting
Die Gemeinde Gauting plant für ein bestehendes Gebäude, in dem bereits ein Kindergarten untergebracht ist, die Trägerschaft neu auszuschreiben. Es handelt sich um einen eingruppigen Kindergarten mit 25 Plätzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (1)
§ 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
2
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (2)
§ 123 GWB
Zwingende Ausschlussgründe
(4) 1 Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
2 Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozi-alversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
3
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (3)
§ 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfeh-lung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weni-ger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässi-ger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
4
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Berufsregister bzw. zur Gewerbeanmeldung (sofern hierzu eine Eintragungspflicht besteht)
5
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
1
Eigenklärung zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Folgende Angaben werden als Mindestanforderungen gefordert:
- Der Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahre.
- Der Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen und andere Leistungen im ausgeschriebenen Geschäftsbereich also solche betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung mit dem Betreibervertragsentwurf, der Grundlage dieses Vergabeverfahrens ist, vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich des Betriebes eines kommunalen Kindergartens, der Anzahl der betreuten Kinder, des Abschlusses eines hinsichtlich zu erbringender Leistungen, Haftung, Risikoverteilung etc. vereinbarten Betreibervertrages mit dem Betreibervertragsentwurf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens ist vergleichbar sind.
Das ist im Einzelnen darzustellen.
2
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe bzw. deren Abschluss im Auftragsfall.
Mindestanforderung:
Angemessene Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR,
- Sachschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR,
- Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
1
Eigenerklärung zu Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Folgende Angaben werden als Mindestanforderungen gefordert:
- Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung mit dem Betreibervertragsentwurf, der Grundlage dieses Vergabeverfahrens ist, vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich des Betriebes eines kommunalen Kindergartens, der Anzahl der betreuten Kinder, des Abschlusses eines hinsichtlich zu erbringender Leistungen, Haftung, Risikoverteilung etc. vereinbarten Betreibervertrages mit dem Betreibervertragsentwurf, der Grundlage dieses Vergabeverfahrens ist, vergleichbar sind.
Das ist im Einzelnen darzustellen.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der Leistungen verfügt ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Hierzu können z.B. vorlegt werden: geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Tätigkeiten der Geschäftsleitung des Bieters und der von dem Bieter für die Einrichtung vorgesehenen Leitung. Es muss sich handeln um persönliche Referenzen in den letzten 3 Jahren, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und die geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen.
2
Eigenerklärung zu Angabe der pädagogischen Fachkräfte oder der pädagogischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle be-auftragt sind.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
3
Eigenerklärung zu Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
4
Eigenerklärung zu Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
5
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
6
Vorlage erweitertes Führungszeugnis aller MA.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
7
Eigenerklärung zu Trennung Verwaltung und pädagogisches Personal (Geschäftsführung ist kein pädagogischer MA bzw. Einrichtungsleitung).
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
8
Eigenerklärung Geschäftsführung und Einrichtungsleitung haben mind. 3 Jahre Erfahrung im Kita Betrieb.
"Sofern Geschäftsführung und Einrichtungsleitung nicht mind. 3 Jahre Erfahrung im Kita Betrieb haben ("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er Geschäftsführung und Einrichtungsleitung für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten 3 Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die
Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in
vergleichbarer Weise ergibt."
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
9
Eigenerklärung Bewerber/ Bieter kann Vorfinanzierung des Betriebs (Personalkosten, Miete, etc.) über
4 Monate (Abschlagszeitraum BayKiBiG) übernehmen.
Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im Bereich der Leistungen verfügt
("Newcomer"), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete
Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen. Diese müssen über persönliche Referenzen in den letzten 3 Jahren verfügen, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Hierauf kann nur verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in vergleichbarer Weise ergibt.
Das ist im Einzelnen darzustellen.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
10
Eigenerklärung zu Existenzsicherungskonzept bei finanziellen Ausfällen.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
11
Eigenerklärung zu Defizitfinanzierung in Höhe von 25.000, - Euro bei eingruppiger Einrichtung als finanzieller Background.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
12
Eigenerklärung zu Anstellungsschlüssel mind. 1:10 oder besser plus Ausfallersatz i. H. v. 20 % sowie Fachkraftquote in Höhe von 70 %.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
13
Eigenerklärung zu Nachgewiesene Essensversorgung durch Caterervorvertrag (Bindung an Mensa möglich?) oder Nachweis der Eigenversorgung durch geeignete eigene MA inkl. Nachweis d. Einhaltung d. Richtlinien.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
14
Eigenerklärung zu Bereitschaft u. Fähigkeit sich mit Gemeinden, Landkreis u. Landespolitik ggf. dem eigenen Trägerverband sowie den Kita-Einrichtungsträgern im Sinne der Verbesserung der personellen und finanziellen Situation der Kinderbetreuung aktiv zu engagieren, um den Betreuungsauftrag auch langfristig erfüllen zu können.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
15
Eigenerklärung zu Bereitschaft am Onlineanmeldeverfahren der Gemeinde Gauting teilzunehmen.
Wird die Mindestanforderung nicht anforderungsgerecht erfüllt, bleibt die Bewerbung unberücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU660RL
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]