Entwicklung von Webanwendungen für den Energie-Atlas Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022GHO000010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung von Webanwendungen für den Energie-Atlas Bayern
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt für den Bereich IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) eine Rahmenvereinbarung über eine Unterstützungsleistung für die Weiterentwicklung des bestehenden Systems "Energie-Atlas Bayern" aus.
Beim Auftraggeber wird der Energie-Atlas Bayern als webgestütztes Systeme entwickelt und betrieben: Er verarbeitet überwiegend Geodaten (Raster- und Vektordaten) in größerem Stil.
Der EVB-IT Dienstvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um zweimal ein Jahr.
Pro Vertragsjahr sollen 220 - 440 Personentage abgerufen werden.
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt für den Bereich IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) eine Rahmenvereinbarung über eine Unterstützungsleistung für die Weiterentwicklung des bestehenden Systems "Energie-Atlas Bayern" aus.
Beim Auftraggeber wird der Energie-Atlas Bayern als webgestütztes Systeme entwickelt und betrieben: Er verarbeitet überwiegend Geodaten (Raster- und Vektordaten) in größerem Stil.
Der EVB-IT Dienstvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um zweimal ein Jahr.
Pro Vertragsjahr sollen 220 - 440 Personentage abgerufen werden.
Zweimalige Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr.
Zweimalige Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und den Auftragsgegenstand.
Mindestjahresumsatz im Bereich des Auftragsgegenstandes "Unterstützungsleistung für Webentwicklungen"
Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Höhe von mind. 800.000 €
Referenzen über je zwei vergleichbare, erfolgreich durchgeführte Aufträge in dem Segment "Unterstützungsleistung für Webentwicklung"
Weitere Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- Auftragsvolumen > 110 Personentage
- Abschlusszeitpunkt des Referenzauftrages < 3 Jahre
- Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter
- Scientology Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung (Projekt-Nr. 2022GHO000010) ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.