Durchführung der Schülerbeförderung für die Stadt Riedenburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riedenburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.riedenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Schülerbeförderung für die Stadt Riedenburg
Beförderung der Schüler zwischen den Wohnorten der Schüler der Grund- und Mittelschule Riedenburg, Johann-Simon-Mayr-Realschule
sowie Mädchenrealschule St. Anna (und zurück).
Es ist voraussichtlich der Einsatz von einem 49-Sitzer und einem 19-Sitzer bei Los1 und der Einsatz von zwei 49-Sitzer und
einem 29-Sitzer bei Los 2 notwendig.
Beförderung der Schüler zwischen den Wohnorten der Schüler der Grund- und Mittelschule Riedenburg, Johann-Simon-Mayr-Realschule sowie Mädchenrealschule St. Anna (und zurück).- Los 1
Stadt Riedenburg und Umgebung
Beförderung der Schüler zwischen den Wohnorten der Schüler der Grund- und Mittelschule Riedenburg, Johann-Simon-Mayr-Realschule
sowie Mädchenrealschule St. Anna (und zurück).
Es ist voraussichtlich der Einsatz von einem 49-Sitzer und einem 19-Sitzer bei Los1 notwendig.
Voraussichtlicher Umfang: 25.000 Besetzt-Kilometer/Jahr.
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seine Absicht informieren.
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seine Absicht informieren.
Beförderung der Schüler zwischen den Wohnorten der Schüler der Grund- und Mittelschule Riedenburg, Johann-Simon-Mayr-Realschule sowie Mädchenrealschule St. Anna (und zurück). - Los 2
Stadt Riedenburg und Umgebung
Beförderung der Schüler zwischen den Wohnorten der Schüler der Grund- und Mittelschule Riedenburg, Johann-Simon-Mayr-Realschule
sowie Mädchenrealschule St. Anna (und zurück) - Los 2
Es ist voraussichtlich der Einsatz von zwei 49-Sitzer und einem 29-Sitzer bei Los 2 notwendig.
Voraussichtlich: 26.700 Besetzt-Kilometer/Jahr
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seine Absicht informieren.
Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Schuljahr. Für diesen Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig, spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit über seine Absicht informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärung -Teil II:
-- Angabe zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder Institution/Genossenschaft des Heimatlandes, die in Funktion und Struktur vergleichbar ist
-- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter auf gesondertes Verlangen Nachweise vorlegen
die nicht älter als 6 Monate sind.
Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärung -Teil III:
-- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Verkehrsleistungen,
die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
-- Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche
Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird sowie Erklärung zum Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Leistungserbringung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. EUR pro Schadensfall, bei Personenschäden mit Begrenzung von 15 Mio. EUR für die einzelne Person oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird
-- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird
der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Nachweise
Anlage 2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärung -Teil III:
-- Angabe des voraussichtlichen Standorts der Fahrzeuge (örtliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden. Dieser Standort muss so gewählt sein, dass die Busse gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung in höchstens 60 Minuten am Einsatzort sein können,
-- Nachweis über einen Betriebsleiter/Verkehrsleiter nach BOKraft oder vergleichbar,
-- Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren.
-- Ausgeführte vergleichbare Betriebsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Betriebsjahren
(Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Auftragswert, Vertragslaufzeit).
-- Nachweis einer Grundqualifikation der Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bei Einsatz von
Fahrzeugen größer als 9-Sitzer oder nach den vergleichbaren Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in
dem der Bieter ansässig ist. Diesen Nachweis müssen Bieter/Subunternehmen beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, oder im Falle des Zuschlags nach gesonderter Aufforderung des AG abgeben.
-- Angaben welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(Anlage 7 zur Angebotsaufforderung).
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe,
- dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften
vorliegt,
- dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,
- dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen,
- dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen,
- dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des BundesImmissionsschutzgesetzes, vorliegen,
- dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
- dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat,
- dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen,
- dass die Verpflichtung von Zahlung von Mindestlohn (§ 19 MiloG) erfüllt wird.
Zur Durchführung der Leistungen sind folgende Rechtsvorschriften zu beachten:
Personenbeförderungsgesetz, BOKraft, StVZO, StVO, DFBus und Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
-- Scientology-Schutzerklärung (siehe Anlage 3 der Leistungsbeschreibung) müssen Bieter beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, alle Subunternehmer abgeben.
-- Eigenerklärung zu dem Bezug zu Russland (siehe Anlage 2a der Angebotsaufforderung) müssen Bieter beziehungsweise sämtliche Bieter einer Bietergemeinschaft sowie für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, alle Subunternehmer abgeben.
Folgende Unterlagen sind nach Zuschlagserteilung vor dem Leistungsbeginn dem AN vorzulegen, der die Vorlage dem AG schriftlich bestätigt:
-- gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV),
-- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister zu dem Fahrpersonal, das eingesetzt wird (nicht älter als 1 Monat),
-- erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 BZRG für die einzusetzenden Fahrer, das nicht älter als ein Monat sein darf,
-- jährliche TÜV-Bescheinigung für jedes Fahrzeug, das zum Einsatz kommen soll
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen aktuellen (nicht älter als 1 Monat) Auszug aus dem Wettbewerbsregister
gem. § 6 Abs.1 Satz 1 WRegG i.V.m, §5 WRegV anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Riedenburg
Öffnung der Angebote durch zwei Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen..
Diese Zeilen NICHT löschen! Sie können dahinter weitere zusätzlich Angaben eintragen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Rügen der Bieter:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, erfolgen ausschließlich im elektronischen Weg über die Vergabeplattform mit dem Zugang zum e-Portal der jeweiligen Ausschreibung an die Vergabestelle der Gemeinde Haiming.
Verstöße gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren, die bereits bei Bekanntgabe der Vergabe oder aus den Vergabeunterlagen hervorgehen und von den Bietern erkannt bzw. erkennbar waren, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Ist der behauptete Vergabeverstoß erst nach Mittelung der beabsichtigten Zuschlagserteilung erkennbar, so haben die Bieter diesen Verstoß binnen
10 Kalendertagen nach Erkennbarkeit gegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Nachprüfungsverfahren:
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de