Erdgasliefervertrag für die SER für den Zeitraum 01.01.2023-01.01.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 22SER-17-e
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasliefervertrag für die SER für den Zeitraum 01.01.2023-01.01.2025
Erdgasliefervertrag für die SER für den Zeitraum 01.01.2023-01.01.2025
Klärwerk Straubing, SER, Imhoffstraße 97, Straubing
Abwasserwärmenutzung, Sudetendeutsche Straße 75a, Straubing
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung und sämtliche
damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages" für die beiden
Verbrauchsstellen:
-RLM Anlage, Klärwerk Straubing, SER, Imhoffstraße 97
-SLP Anlage, Abwasserwärmenutzung, Sudetendeutsche Straße 75a
Die Abnahmemenge beträgt insgesamt ca. 2.400.000 kWh pro Jahr, davon ca. 2.000.000 kWh pro Jahr für die
RLM-Anlage und ca. 400.000 kWh pro Jahr für die SLM Anlage.
Vertragszeitraum: 01.01.2023 6:00 Uhr bis 01.01.2025 6:00 Uhr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdgasliefervertrag für die SER für den Zeitraum 01.01.2023 - 01.01.2025
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
4. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland