Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-3005_Heizungs-_und_Sanitäranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: KPOP_18-014-3005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-3005_Heizungs-_und_Sanitäranlagen
KPOP_VE-18-014-3005_Heizungs-_und_Sanitäranlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Demontage 235 m Sanitärleitung DN15 bis DN25 samt Isolierung, 23 St. Sanitärfeinarmaturen, 320 m Heizungsleitungen DN15 bis DN 80 samt Isolierung. Neumontage 840 m Trinkwasserleitung samt Isolierung, 5 Stück Einrichtungsgegenstände. 710 m Heizungsrohr DN15 bis DN80. 1 Stück Heizungsverteiler samt Verteileraufbau. 3 Stück Dampfverteilersystem samt 230 m Edelstahldampfleitung DN15 bis DN50. Anschluss an Wärmerückgewinnungssystem 190 kW. 11 Stück Heizregisteranschlüsse für Lüftungsgerät, Neumontage von 20 Stück Hygieneheizkörper.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.