RV Erklärvideos SGB II Referenznummer der Bekanntmachung: 13-22-00455
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Erklärvideos SGB II
Vertrag über die Produktion von Erklärvideos für den Antragsprozess auf Bürgergeld nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Nürnberg bzw. bundesweit
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Produktion von Erklärvideos für den Antragsprozess auf Bürgergeld nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), derzeit zu den Formularen Hauptantrag, Anlage WEP, Anlage KI, Anlage EK, zum Bewilligungsbescheid zu Leistungen nach dem SGB II und zu den digitalen Services, derzeit Online-Hauptantrag, Online-Weiterbewilligungsantrag und Online-Veränderungsmitteilung.
Erklärvideo bedeutet in diesem Zusammenhang eine kurze Lerneinheit in Form eines animierten Videos, das den Sachverhalt und die wesentlichen Inhalte für die Zielgruppe didaktisch ansprechend aufbereitet und in knapper Form vermittelt.
Die Dauer beträgt in der Regel eine bis sechs Minuten. Zielgruppe sind Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem SGB II beantragen (wollen) oder bereits beziehen. Die Erklärvideos sollen in verständlicher und klarer Sprache die Inhalte und ggf. einzelne Schritte darstellen.
Im Einzelnen beinhaltet die Dienstleistung des Auftragnehmers die Konzeption der Erklärvideos entsprechend der eingereichten Vorlagen des Auftragnehmers mittels Skripten sowie die vollständige Produktion von Videos (audiovisuell) zu den jeweiligen Produkten (Antragsformulare, Bescheide und digitale Services) bis zur fachlichen Abnahme. Dazu gehören sowohl Anpassungen, Erweiterungen und ggf. Neuerstellung der vorhandenen Videosequenzen, Untertitel und Sprachvarianten als auch ggf. eine Neuerstellung weiterer Videos. Die Kommunikation (Wort und Schrift) mit dem Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Mit Abschluss des Vertrages sind alle Bedingungen für die späteren Abrufe festgelegt, damit diese später ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb eingesetzt werden können.
Der Vertrag beginnt ab Zuschlagserteilung und endet spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
Die Produktion der Videos beinhaltet nach derzeitigem Stand:
• Erklärvideos mit Sprachvarianten zu einzelnen Themenbereichen aus den Formularen Hauptantrag, Anlage WEP, Anlage KI und Anlage EK (geschätzt ca. 40 - 50 einzelne Videos)
• Ein Erklärvideo zum Bewilligungsbescheid zu Leistungen nach dem SGB II
• Drei Erklärvideos zu den digitalen Services anhand von vorabgefertigten Drehbüchern
• Ein Teaser zu den Erklärvideos
Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 66 Videos/Teaser. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt.
Entfällt.
Entfällt.
- D.5: Erlärung zur technischen beruflichen Leistungsfähigkeit
- D.7: Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
- D.8: Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen
- D.9: Erklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz
- Ausschlusskriterium A 1.1.1: Es ist mit Ja zu bestätigen, dass die personelle und technische Ausstattung zur Produktion der Erklärvideos nachgewiesen und generell sicher gestellt wird, dass ggf. mehrere Erklärvideos gleichzeitig produziert werden können.
- Ausschlusskriterium A 1.1.2: Es ist mit Ja zu bestätigen, dass für die Aufnahmen und Übersetzungen nur professionelle Sprecher und zertifizierte Übersetzer eingesetzt werden.
Zum Nachweis der Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft wird/werden in diesem Vergabeverfahren 2 Referenz/en über vergleichbare Leistungen benötigt, die innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung erbracht wurde/n.
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens geforderte "Vergleichbarkeit" der Leistung bezieht sich auf folgende Kriterien:
- Erstellung von Videodateien, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind
- Die/der Sprecherin/Sprecher muss über ein angemessenes Sprechtempo, eine angenehme Stimme und eine dialektfreie und gut verständliche Sprechweise verfügen.
- C.1: Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- D.7: Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
- D.8: Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen
- Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de