Labortechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0741
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Labortechnische Anlagen
TU München Sanierung Heßstr. 134
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Labortechnische Anlagen wie folgt:
7 Niedrigraumabzüge
19 Laborspülen
145 m Labortische
270 m Elektro-/Medienkanal
20 Sicherheitsschränke für Gefahrstoffe
45 m Laborhochschrank
30 m Messarbeitsplätze
Osmoseanlage mit Ringleitung (im Labormöbel verbaut)
80797 München, Heßstraße 134
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Labortechnische Anlagen wie folgt:
7 Niedrigraumabzüge
19 Laborspülen
145 m Labortische
270 m Elektro-/Medienkanal
20 Sicherheitsschränke für Gefahrstoffe
45 m Laborhochschrank
30 m Messarbeitsplätze
Osmoseanlage mit Ringleitung (im Labormöbel verbaut)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Labortechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Preith
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1