Generalsanierung der Grundschule Kraiburg/Inn mit dazugehöriger Sporthalle
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kraiburg a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-kraiburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Grundschule Kraiburg/Inn mit dazugehöriger Sporthalle
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 3-9 für die Generalsanierung der Grundschule in Kraiburg/Inn mit dazugehöriger Sporthalle.
84559 Kraiburg am Inn
Das Sanierungskonzept beinhaltet eine bestehende Turnhalle, einen eingeschossigen Verbindungsbau, einen Eingangsbereich und ein zweigeschossiges Schulgebäude, welches sich in einen Alt- und einen Neubau gliedert. Im Schulgebäude befinden sich zudem Klassenräume im Untergeschoss. Die Sanierung muss einen laufenden Schulbetrieb gewährleisten können.
Stufe 1 - LPH 3-4
Stufe 2 - LPH 5-7
Stufe 3 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80803
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kraiburg am Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kraiburg a. Inn
Postleitzahl: 84559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]