Vergabe Geschäftsbesorgungsleistungen Neubau Kindergarten Leinburg Referenznummer der Bekanntmachung: 80892-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinburg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinburg.de/seite/de/gemeinde/02/-/Startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Geschäftsbesorgungsleistungen Neubau Kindergarten Leinburg
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau des Kindergartens „Haus der Kinder“ in der Gemeinde Leinburg. Planungsleistungen sind schon beauftragt. Des Weiteren hat der Auftraggeber Erdbau-, Rohbau- sowie Abbrucharbeiten für die Projektrealisierung beauftragt.
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 8,5 Mio. EUR brutto vor.
Die Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2024 erfolgen.
Leinburg
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau des Kindergartens „Haus der Kinder“ in der Gemeinde Leinburg. Planungsleistungen sind schon beauftragt. Des Weiteren hat der Auftraggeber Erdbau-, Rohbau- sowie Abbrucharbeiten für die Projektrealisierung beauftragt.
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 8,5 Mio. EUR brutto vor.
Die Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2024 erfolgen.
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit dem Dokument "Verfahrensbedingungen" unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Honorarangebots sowie eines schriftlichen Konzepts zu den bekanntgemachten Zuschlagskriterien aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den "Verfahrensbedingungen" ergibt:
(1) Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) (10fach)
(2) Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrags beschäftigten technischen Mitarbeiter (10fach)
(3) Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrags beschäftigten finanztechnischen Mitarbeiter (10fach)
(4) Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrags beschäftigten kaufmännischen Mitarbeiter (10fach)
(5) Gewertet werden fünf Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und die Mindestkriterien für die Wertbarkeit einer Referenz (siehe unten I) erfüllen (60fach).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend 5 Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn
1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2017 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und
2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist ab-geschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist.
Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme;
- mit Baukosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 8 Mio. brutto;
- im Bereich Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar;
- unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen und
- mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 8 Mio.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A vorliegen.
a) Eigenerklärung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von mind. EUR 3,0 Mio. aufrecht erhalten wird, wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss.
b) Eigenerklärung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. b) VOB/A über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Auswahlkriterium, max. 50 von 500 Punkten), d.h. Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR Mio. 1 mit 0 Punkte (0 P.), mehr als EUR Mio. 1 bis einschließlich EUR Mio. 3 mit (1 P.), mehr als EUR Mio. 3 bis einschließlich EUR Mio. 5 mit 2 Punkte (2 P.), mehr als EUR Mio. 5 bis einschließlich EUR Mio. 7,5 mit 3 Punkte (3 P.), mehr als EUR Mio. 7,5 bis einschließlich EUR Mio. 10 mit 4 Punkte (4 P.), und mehr als EUR Mio. 10 mit 5 Punkte (5 P.) bewertet.
c) Finanzierungszusage eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers zur ausgeschriebenen Erschließungsaufgabe über ein
Volumen von EUR 8,5 Mio. brutto.
(1) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten);
(2) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten);
(3) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den
letzten drei Jahren (Auswahlkriterium - max. 50 von 500 Punkten).
Die Auswahlkriterien unter Ziff. (1) bis (3) werden jeweils wie folgt bewertet:
Bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P.;
(4) Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise gem. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen.
(5) Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A:
- im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Nachweis bspw. durch Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens);
- bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als
Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen;
(6) Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. i VOB/A
(7) Gewertet werden fünf Referenzen (Auswahlkriterium - max. 300 v. 500 P.), die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und die Mindestkriterien für die Wertbarkeit einer Referenz erfüllen. Es sind nicht zwingend 5 Referenzen anzugeben. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn
1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2017 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und
2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist ab-geschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist.
Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme;
- mit Baukosten (KGR 100 - 700) von mind. EUR 8 Mio. brutto;
- im Bereich Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar;
- unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen und
- mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. EUR 8 Mio.
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten fünf Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die fünf wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 25 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix:
0 bis 4 Teilpunkte: 0 Punkte,
5 bis 8 Teilpunkte:1 Punkt,
9 bis 12 Teilpunkte: 2 Punkte,
13 bis 16 Teilpunkte: 3 Punkte,
17 bis 20 Teilpunkte: 4 Punkte, und
21 bis 25 Teilpunkte: 5 Punkte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie dem
Zuschlagsverfahren mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsformular beizufügen, auf der Plattform hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten.
Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die
Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebotes durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an dem Bietergespräch wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Vertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts abgeben,
1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist,
3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechenden Anlagen sind dem Formblatt "Deckblatt für die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft" entsprechend beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.