Entertainment TV Parsberg Referenznummer der Bekanntmachung: Ticket#2022122111127
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entertainment TV Parsberg
Die medbo betreibt mit „HiMed“ ein dezentrales Patientenentertainment System der Firma Siemens mit
zentralem Management am Standort Regensburg. Durch das Ergebnis der produktneutralen Ausschreibung
vom September 2020 hat sich „HiMed“ von Siemens gegen dessen Marktbegleitern durchgesetzt. Das zentrale
Management sorgt für die Buchung, Konfiguration, Überwachung, Zugriffskontrolle und Abrechnung der
angebotenen Dienste.
Auf den „HiMed Cockpit“, dem Bedside-Terminal, was als modernes Multimediaterminal dient, werden die
Bettplätze und mit den „HiMed LED TV“ die Mehrbettzimmer und Warteräume mit digitalen Diensten
versorgt. Darauf werden neben den üblichen Spartensendern, Infotainment, medbo TV Sender, als auch die
Komfortstationen mit Premium Content verteilt.
medbo KU - Bezirksklinikum Regensburg, Universitätsstraße 84, 93053 Regensburg
42 Stück, Haus 02:
HiMed IPTV Fernsehgerät 43Zoll,
HiMed Fernsehgerät 43" HAU8000 sw
J31032-K2017-H616
14 Stück, Haus 05:
HiMed IPTV Fernsehgerät 43Zoll,
HiMed Fernsehgerät 43" HAU8000 sw
J31032-K2017-H616
6 Stück, Haus 02:
HiMed IPTV Fernsehgerät 55Zoll,
HiMed Fernsehgerät 55" HAU8000 sw
J31032-K2017-H615
3 Stück, Haus 05:
HiMed IPTV Fernsehgerät 55Zoll,
HiMed Fernsehgerät 55" HAU8000 sw
J31032-K2017-H615
65 Stück:
Lizenz IPTV-Webclient Lizenz je Fernseher
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abfrage im Wettbewerbsregister
- I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
siehe Anlage "L 124 Eigenerklärung zur Eignung"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jeder medbo Standort, mit Ausbringung von Patientenentertainmentdiensten, besitzt seine eigens Lokal
betriebene Kopfstation mitsamt Satellitenanlage, um die Bandbreiten auf den VPN Verbindungen der medbo
Standortvernetzung zu reduzieren. Die Kopfstation encodiert das Satellitensignal auf IPTV Multicast Streams
für den Lokalen Streaming Server. Diese sind zentral in Regensburg parametrisiert und dezentral vorgehalten.
Durch die zentrale Verwaltung erfolgt im Fehlerfall eine Umschaltung auf „Multicast over VPN“ der Kopfstation
zu einem Streamer eines anderen medbo Standortes.
Neue „HiMed Cockpits“ sowie die „HiMed LED TVs“ werden durch das bestehende „HiMed Backend“
provisioniert, mit aktuellen Parametern und Firmware versorgt.
Neben den Infotainment-Diensten besitzt das „HiMed Cockpit“ eine Integration in die vorhandene TK Anlage
als SIP Nebenstelle. Darüber wird dem Patienten eine eigene Telefonnebenstelle zur Verfügung gestellt, über
die er kommend und gehend Telefonate führen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.