Beschaffung von Projektmanagementleistungen für eine Fachoberschule und Sporthallen auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf Referenznummer der Bekanntmachung: EOM_Markt_Indersdorf_PML_PRJ-2021-0082_Los_1; EOM_Markt_Indersdorf_PML_PRJ-2021-0099_Los_2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Projektmanagementleistungen für eine Fachoberschule und Sporthallen auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf
Projektmanagementleistungen (Projektstufen 1 bis 5, stufenweise) für den Neubau einer Fachoberschule (Los 1) und den Neubau einer Einfachsporthalle sowie Sanierung der Bestandssporthalle (Los 2) auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf.
Fachoberschule
Erzbischöfliche Vinzenz von Paul Realschule Marienplatz 7 85229 Markt Indersdorf
Das Areal des Schulstandortes des Erzbischöflichen Vinzenz von Paul Realschule in Markt Indersdorf umfasst mehrere Gebäudekomplexe aus unterschiedlichen Epochen. Die Bereiche der ehemaligen Klosteranlage am Marienplatz sind seit 2008 bis 2021 in insgesamt vier (4) Bauabschnitten einer Generalinstandsetzung unterzogen worden.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungsleistungen und teilweise Projektleitungsleistungen) nach den Projektstufen 1 bis 5 (im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5) für den Neubau einer Fachoberschule auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), stufenweise, es sei denn, soweit einzelne Inhalte dieser Handlungsbereiche in der Leistungsbeschreibung und / oder aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll ausgenommen werden.
Die Projektsteuerungsleistungen umfassen die Vorbereitungs-, Planungs-, Bau- und Projektabschlussphase. Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Bauherr ist die Erzdiözese München und Freising, KdöR.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Projektmanagementvertrag [Anlage 906_Los 1_Los 2] und aus der Grundlage von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5.
Die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungsleistungen und Projektleitungsleistungen) werden je Los mit allen Grundleistungen im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Los 1 - Fachoberschule:
- Stufe 1 = Projektstufe 1 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Einrichten eines vom Auftraggeber zu beschaffenden Projektkommunikationssystems;
- Stufe 2 = Projektstufe 2 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers;
- Stufe 3 = Projektstufe 3 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers;
- Stufe 4 = Projektstufe 4 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers und Erstellen einer detaillierten Inbetriebnahmeplanung unter Integration aller Projektbeteiligten einschließlich Nutzer;
- Stufe 5 = Projektstufe 5 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Organisieren des Abschlusses des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers und Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten.
Los 2 - Sporthallen:
- Stufe 1 = Projektstufe 1 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Einrichten eines vom Auftraggeber zu beschaffenden Projektkommunikationssystems;
- Stufe 2 = Projektstufe 2 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers;
- Stufe 3 = Projektstufe 3 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers;
- Stufe 4 = Projektstufe 4 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers und Erstellen einer detaillierten Inbetriebnahmeplanung unter Integration aller Projektbeteiligten einschließlich Nutzer;
- Stufe 5 = Projektstufe 5 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Organisieren des Abschlusses des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers und Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten.
Die Projektmanagementleistungen werden je Los stufenweise nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen
beauftragt.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, werden entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen pauschal vergütet.
Optionale weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Dipl. Ing. Inhaber: 110,- EUR (netto)
- Dipl. Ing. Mitarbeiter: 85,- EUR (netto)
- Planer / Gutachter: 75,- EUR (netto)
- CAD-Zeichner: 60,- EUR (netto)
- Schreibkraft: 45,- EUR (netto).
Sporthallen
Erzbischöfliche Vinzenz von Paul Realschule Marienplatz 7 85229 Markt Indersdorf
Es besteht ein Bedarf an weiteren Turnhallenflächen für die Realschule einerseits und für die Schüler der Fachoberschule andererseits. Es finden bereits Sportunterrichtsstunden in externen Turnhallen (z.B. in Röhrmoos) statt. Momentan besitzt die Erzbi-schöfliche Vinzenz von Paul Realschule eine Doppelturnhalle aus 1992 und eine Gymnastikhalle aus 1980.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungsleistungen und Projektleitungsleistungen) nach den Projektstufen 1 bis 5 (im Sinne der AHO Heft 9, Jahrgang 2020) für den Neubau einer Einfachsporthalle und die Sanierung der Bestandssporthalle (Doppelturnhalle aus 1992) auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf jeweils inklusive aller Handlungsbereiche (A bis E), stufenweise, es sei denn, soweit einzelne Inhalte dieser Handlungsbereiche in der Leistungsbe-schreibung und / oder aufgrund der anstehenden Verhandlung explizit vom Leistungssoll ausgenommen werden.
Die Projektsteuerungsleistungen umfassen die Vorbereitungs-, Planungs-, Bau- und Projektabschlussphase. Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Bauherr ist die Erzdiözese München und Freising, KdöR.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Projektmanagementvertrag [Anlage 906_Los 1_Los 2] und aus der Grundlage von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5.
Die Projektmanagementleistungen (Projektsteuerungsleistungen und Projektleitungsleistungen) werden je Los mit allen Grundleistungen im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Los 1 - Fachoberschule:
- Stufe 1 = Projektstufe 1 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Einrichten eines vom Auftraggeber zu beschaffenden Projektkommunikationssystems;
- Stufe 2 = Projektstufe 2 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers;
- Stufe 3 = Projektstufe 3 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers;
- Stufe 4 = Projektstufe 4 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers und Erstellen einer detaillierten Inbetriebnahmeplanung unter Integration aller Projektbeteiligten einschließlich Nutzer;
- Stufe 5 = Projektstufe 5 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Organisieren des Abschlusses des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers und Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten.
Los 2 - Sporthallen:
- Stufe 1 = Projektstufe 1 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Einrichten eines vom Auftraggeber zu beschaffenden Projektkommunikationssystems;
- Stufe 2 = Projektstufe 2 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers;
- Stufe 3 = Projektstufe 3 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers;
- Stufe 4 = Projektstufe 4 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Betreiben des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers und Erstellen einer detaillierten Inbetriebnahmeplanung unter Integration aller Projektbeteiligten einschließlich Nutzer;
- Stufe 5 = Projektstufe 5 Handlungsbereiche A bis E; inkl. Organisieren des Abschlusses des Projektkommunikationssystems des Auftraggebers und Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten.
Die Projektmanagementleistungen werden je Los stufenweise nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen
beauftragt.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne von Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, Jahrgang 2020, Auflage 5, werden entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand/pauschal vergütet.
Optionale weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Dipl. Ing. Inhaber: 110,- EUR (netto)
- Dipl. Ing. Mitarbeiter: 85,- EUR (netto)
- Planer / Gutachter: 75,- EUR (netto)
- CAD-Zeichner: 60,- EUR (netto)
- Schreibkraft: 45,- EUR (netto).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hitzler-ingenieure.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hitzler-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6CPP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.