Baumeisterarbeiten - Neubau Wasserwerk Nord Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 244006AL01
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-sob.de/Home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Baumeisterarbeiten - Neubau Wasserwerk Nord Los 1
Baumeisterarbeiten, Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Dacharbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Metallbauarbeiten / Dach, freistehende Edelstahltanks als Wasserkammern, Außenanlagen
Neuburger Straße 36
Derzeit betreiben die Stadtwerke Schrobenhausen nördlich des Stadtgebietes die Aufbereitung Nord, den Hochbehälter Nord und die Druckerhöhungsanlage Nord. Die Anlagen sind aktuell in jeweils einem eigenen Gebäude untergebracht. Im Rahmen des Neubaus des Wasserwerks Nord werden Aufbereitung, Hochbehälter und Pumpwerk in einem Gebäude zusammengefasst. Die beiden Wasserkammern mit einem Speichervolumen von jeweils 750 m³ werden als freistehende, in sich abgeschlossene Edelstahltanks ausgeführt. Darüber hinaus werden im Gebäude eine Aufbereitungsanlage für Eisen und Mangan, bestehend aus mehreren Kesseln und ein Pumpwerk mit Druckkesseln untergebracht. Das Gebäude wird in Massivbauweise aus Stahlbeton erstellt. Das Dach wird mit einer Stahlkonstruktion ausgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
1. Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022)
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
1. Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte
2. Eigenerklärung zur Anzahl des in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) fest angestellten technischen Leitungspersonals (Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Hochschulabschluss)
3. Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO
- im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden;
- diesen Nachweis hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens oder auf andere Weise zu erbringen. Soll der Nachweis im Form einer Verpflichtungserklärung erbracht werden, hat der Bewerber das als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden und den Bewerbungsunterlagen entsprechend beizufügen.
- der AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen (§ 47 Abs. 2 S. 1 SektVO). Der AG schreibt vor, dass der Bewerber ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, innerhalb angemessener Frist ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 S. 2 SektVO)
- ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Diese Unternehmen müssen daher als Unterauftragnehmer angegeben und eingesetzt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO).
- nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bewerber dem AG auf Anforderung eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht (§ 47 Abs. 3 SektVO).
4. Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 34 SektVO
5. Angabe von sechs Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über in den letzten sechs Jahren (01.01.2017 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend sechs Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die fünf Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Durchführung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme, die in den letzten sechs (6) Jahren (ab 2017) abgeschlossen wurden; (Mindestkriterium);
- mit einem Auftragswert von mind. EUR 500.000 (netto); (Mindestkriterium);
- im Bereich Wasserversorgung, lebensmittelverarbeitender Betrieb oder vergleichbar; (Mindestkriterium);
- beinhaltet einen freistehenden Edelstahltank als Wasserkammer, (Zusatzkriterium);
- für einen öffentlichen Auftraggeber (Zusatzkriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nach § 36 Abs. 4 SektVO. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben. Unternehmen sind aufgefordert, innerhalb der unter IV.2.2 angegebenen Frist ihr Interesse mitzuteilen (Interessensbekundung). Für die Interessensbekundung ist das zur Verfügung gestellte Formular zur Interessensbekundung zu verwenden. Dieses Formular ist über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an den AG zu übermitteln.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit - 1. - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.