72. bis 74. Allgäuer Festwoche - Messebau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
72. bis 74. Allgäuer Festwoche - Messebau
Messebauarbeiten für die Allgäuer Festwochen 2023 bis 2025.
Die jährlich im August stattfindende Verbrauchermesse mit ihren rund 400 Ausstellern und diversen Gastronomiebetrieben zählt seit Jahren zu den TOP Ten der Verbrauchermessen in Deutschland.
Die Ausstellungshallen sind vorwiegend Zelthallen (Fliegende Bauten), teilweise werden feste Gebäude während dieses Zeitraums auch für diesen Zweck genutzt.
Kempten (Allgäu)
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
ca. 2.400 lfm Messebau Systemwände (Oktanorm)
ca. 3.400 m² Messeteppich
Mietmöbel für Büros und Serviceeinrichtungen des Veranstalters
Dienstleister für Bestellungen der Aussteller über die technischen Unterlagen
Ausführungszeitraum 2023:
Aufbau ab KW 29
Abbau ab KW 35
Für die nachfolgenden Festwochen werden dem Auftragnehmer die Termine zeitnah bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=260367
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- Eigenerklärung Bezug Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu), Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung des Angebotes über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung: Tel.: +498929014242
E-Mail: [gelöscht].
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland