Gebäudeautomation, Gebäudeautomation nach DIN EN ISO 16484 Nr.40 Referenznummer der Bekanntmachung: 6.63.20.09.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation, Gebäudeautomation nach DIN EN ISO 16484 Nr.40
Gebäudeautomation, Gebäudeautomation nach DIN EN ISO 16484 Nr.40
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gebäudeautomation nach DIN EN ISO 164841 St. GLT-Server mit Systemsoftware und Lizenzenca. 70 St. Anlagenbilder mit Klartextenca. 5 Stück Automationsschwerpunkte1 St. GLT-Server mit Systemsoftwareca. 6 St. Automationsstationen und Kommunikationscontrollerca. 750 St. physikalische Datenpunkteca. 50 St. Einzelraumregelungen mit Raumfühlern und Stellantriebenca. 350 St. gemeinsame Datenpunkte1 St. Monitoringsystem mit Trending und Feuchteüberwachungca. 30 St. Messtellen zur Feuchte- und TemperaturüberwachungWartungsarbeiten MSR/GA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.