Heizungsinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: _401
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oettingen i.Bay.
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86732
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oettingen.de/homepage
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungsinstallationsarbeiten
Installation von Heizungsverteilungen zur Versorgung von Lüftungsgeräten, Heizkörpern und Fußbodenheizung sowie den erforderlichen
Anschluss an den geplanten Modulbau. Installation von Druckhaltung und Sicherheitseinrichtungen der Heizungstechnik mit Anschluss an die
geplante Fernwärmeübergabestation die von Seiten des Netzversorgers gestellt wird.
86732 Oettingen i.Bay.
Anschluss an Fernwärme1 St.
Heizungsverteiler3 St.
Heizkreis geregelt8 St.
Druckhaltung1 St.
Anschluss an Modulbau 30 St.
Bauteiltemperierung Kupfer255 m
Stahlrohr geschweißt1335 m
Fußbodenheizung300 m2
Heizkörper72 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.graule-technik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.