Erneuerung der Kläranlage in Schillingsfürst – Generalplanerleistungen, Lph. 1-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schillingsfürst
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schillingsfuerst.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1a0a48
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Kläranlage in Schillingsfürst – Generalplanerleistungen, Lph. 1-9
Die Stadt Schillingsfürst beabsichtigt die Erneuerung der Kläranlage in Schillingsfürst (ca. 4.800 EW).
Auf Basis einer groben Kostenabschätzung wird derzeitig von Gesamtkosten (Kgr. 200-700, DIN 276) in Höhe von ca. 6,4 Mio. EUR brutto ausgegangen.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschriebenen, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI,
— Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.
91583 Schillingsfürst
Die Stadt Schillingsfürst beabsichtigt die Erneuerung der Kläranlage in Schillingsfürst (ca. 4.800 EW).
Auf Basis einer groben Kostenabschätzung wird derzeitig von Gesamtkosten (Kgr. 200-700, DIN 276) in Höhe von ca. 6,4 Mio. EUR brutto ausgegangen.
Für die geplante Maßnahme werden hiermit folgende Leistungen ausgeschriebenen, die an einen Dienstleister vergeben werden sollen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI,
— Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI.
In Schillingsfürst steht aufgrund einer auslaufenden Einleitungsgenehmigung eine Neuberechnung der Abwasserreinigung auf Grundlage aktueller technischer und rechtlicher Vorgaben an. Als Resultat der Überrechnung in Verbindung mit aus betrieblichen Gründen anstehenden Ertüchtigungsmaßnahmen wird mit umfangreichen Baumaßnahmen auf der Kläranlage gerechnet. Hier sind unter anderem exemplarisch zu nennen:
- Erneuerung der kompletten Mechanischen Reinigung (Bau und Maschinentechnik)
- Erneuerung des Belebungs- und Nachklärbeckens (Bau und Maschinentechnik)
- Neubau einer Schlammbehandlung – bestehend aus Schlammlager für Nassschlamm, Schlammentwässerung sowie Lager für entwässerten Schlamm
- Erneuerung der kompletten Schaltanlage; Installation eines Prozeßleitsystems. Die spätere Anbindung mehrerer Außenstationen soll dabei möglich sein.
- Neubau bzw. Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes aufgrund der aktuellen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitssicherheit.
- Überrechnung / Sanierung der Mischwasserbehandlung
- Sanierungsplanung der Kanalisation
ff.
Die Beauftragung der nachstehenden Leistungen wie auch besonderer bzw. zusätzlicher Leistungen je Planungsdisziplin ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
— Leistungsphasen 3-4 gemäß HOAI,
— Leistungsphasen 5-7 gemäß HOAI (bzw. Leistungsphasen 5 + 6 für die Leistungen der Tragwerksplanung),
— Leistungsphasen 8-9 gemäß HOAI,
— Besondere Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerk: Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke, Örtliche Bauüberwachung, Erstellung von Bestandsplänen für die Ingenieurbauwerke,
— Besondere Leistung Tragwerksplanung: Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019),
— Besondere Leistungen Technische Ausrüstung: Erstellung von Bestandsplänen für die technische Ausrüstung,
— Objektplanung Gebäude und Innenräume: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 12 HOAI,
— Tragwerksplanung: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 14 HOAI,
— Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8: ggf. Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise elektronisch, vorrangig über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens (siehe Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung der Kläranlage in Schillingsfürst – Generalplanerleistungen, Lph. 1-9
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis
6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in
den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform.
Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).