Beschaffung und Modernisierung unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsstandards (FTB 10) §19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-neumarkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Modernisierung unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsstandards (FTB 10) §19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV
Als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung hat sich das Klinikum Neumarkt ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern in den Fokus seines Handelns zu stellen. Die Vernetzung mit angrenzenden Leistungserbringern und die zielgerichtete Kommunikation mit Patienten und Angehörigen sind zukunftsweisende Handlungsfelder, die eine durchdachte und integrative Digitalisierungsstrategie erfordern. Dabei legt das Klinikum Neumarkt besonderen Wert darauf, dass die geplanten Digitalisierungsprojekte ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Eines der wesentlichen Ziele ist das Bereitstellen von nahtlosen Informationsflüssen zwischen den Beteiligten ohne Medienbrüche.
Server, Storage & Back-Up
Als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung spielt das Klinikum Neumarkt eine zentrale Rolle für die Gesundheitsversorgung des Landkreises. Mit 17 Fachabteilungen deckt das Klinikum ein weitreichendes Spektrum ab und versorgt über 26.000 vollstationäre und 48.000 ambulante Fälle pro Jahr. Neben einer stetigen Verbesserung der Versorgungsqualität hat sich das Klinikum Neumarkt ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern in den Fokus seines Handelns zu stellen. Die Vernetzung mit angrenzenden Leistungserbringern und die zielgerichtete Kommunikation mit Patienten und Angehörigen sind zukunftsweisende Handlungsfelder, die eine durchdachte und integrative Digitalisierungsstrategie erfordern. Dabei legt das Klinikum Neumarkt besonderen Wert darauf, dass die geplanten Digitalisierungsprojekte ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Eines der wesentlichen Ziele ist das Bereitstellen von nahtlosen Informationsflüssen zwischen den Beteiligten ohne Medienbrüche.
Das Zielbild wird mithilfe unterschiedlicher IT-Lösungen erreicht, wie z.B. die Einführung eines Patientenportals, der digitalen Fallakte und der digitalen Medikation. Als Grundlage dafür gilt eine moderne IT-Infrastruktur, die zentral ist, um zukünftige Digitalisierungsprojekte erfolgreich umzusetzen und die nationalen Standards vollumfänglich zu erfüllen. Die Ausschreibung „Beschaffung und Modernisierung der IT-Infrastruktur des Klinikum Neumarkts unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsstandards“ dient zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie, um nachhaltige Lösungen sicherzustellen. Diese Beschaffung ist Teil dieser Ausschreibung.
Als Schwerpunktkrankenhaus und zentraler Akteur für die Gesundheitsversorgung in der Region verfolgt das Klinikum Neumarkt das Ziel, die IT-Infrastruktur zu modernisieren. Auf der Basis aller aktuellen digitalen Technologien steht die Gewährleistung der IT-Sicherheit auf höchstem Standard im Vordergrund. Deshalb wird die IT-Infrastruktur mit 3 Losen ausgeschrieben.
Los 1: Server, Storage & Back-Up
Das Los beinhaltet eine neue VMware Server Farm sowie zugehörige Storage und Backup Systeme, verteilt auf 3 Server Räume.
Die Resilienz und Zuverlässigkeit muss durch Vermeidung von single-point-of-failure gewährleistet werden, der Betrieb muss auch bei dem Verlust eines Server Raums weiterhin aufrechterhalten werden.
Die Systemverfügbarkeit muss durch passende Support- und Service Verträge unterstützt werden.
Backup und Storage müssen modernisiert werden und mehrstufige Sicherheitsfunktionen gegen Ransomware sowie absichtliches oder versehentliches Löschen aufweisen.
Kapazität zukunftsfähig ausbauen: Die neue Plattform muss ohne grundlegende Anpassungen von 150 Server auf 300 Server skalieren können.
Firewall & Mail-Gateway
Als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung spielt das Klinikum Neumarkt eine zentrale Rolle für die Gesundheitsversorgung des Landkreises. Mit 17 Fachabteilungen deckt das Klinikum ein weitreichendes Spektrum ab und versorgt über 26.000 vollstationäre und 48.000 ambulante Fälle pro Jahr. Neben einer stetigen Verbesserung der Versorgungsqualität hat sich das Klinikum Neumarkt ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern in den Fokus seines Handelns zu stellen. Die Vernetzung mit angrenzenden Leistungserbringern und die zielgerichtete Kommunikation mit Patienten und Angehörigen sind zukunftsweisende Handlungsfelder, die eine durchdachte und integrative Digitalisierungsstrategie erfordern. Dabei legt das Klinikum Neumarkt besonderen Wert darauf, dass die geplanten Digitalisierungsprojekte ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Eines der wesentlichen Ziele ist das Bereitstellen von nahtlosen Informationsflüssen zwischen den Beteiligten ohne Medienbrüche.
Das Zielbild wird mithilfe unterschiedlicher IT-Lösungen erreicht, wie z.B. die Einführung eines Patientenportals, der digitalen Fallakte und der digitalen Medikation. Als Grundlage dafür gilt eine moderne IT-Infrastruktur, die zentral ist, um zukünftige Digitalisierungsprojekte erfolgreich umzusetzen und die nationalen Standards vollumfänglich zu erfüllen. Die Ausschreibung „Beschaffung und Modernisierung der IT-Infrastruktur des Klinikum Neumarkts unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsstandards“ dient zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie, um nachhaltige Lösungen sicherzustellen. Diese Beschaffung ist Teil dieser Ausschreibung.
Als Schwerpunktkrankenhaus und zentraler Akteur für die Gesundheitsversorgung in der Region verfolgt das Klinikum Neumarkt das Ziel, die IT-Infrastruktur zu modernisieren. Auf der Basis aller aktuellen digitalen Technologien steht die Gewährleistung der IT-Sicherheit auf höchstem Standard im Vordergrund. Deshalb wird die IT-Infrastruktur mit 3 Losen ausgeschrieben.
Los 2: Firewall & Mail-Gateway
Das Los Netzwerk beinhaltet Core Switching, Access Switches und NAC, sowie WLAN Access Points.
Das Core-Netzwerk und alle Access-Switcher müssen redundant ausgelegt werden mit Aktiv/Aktiv Modus in 2
Server Räumen (bisher nur 1 Server Raum).
Die Abdeckung mittels WLAN müssen auf dem ganzen Campus sichergestellt werden.
Mittels Network Access Control NAC müssen Geräte dynamisch VLANs zugeordnet, sowie das unerlaubte
Verbinden von Privatgeräten mit dem Klinik Netzwerk verhindert werden.
Netzwerk & NAC
Als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung spielt das Klinikum Neumarkt eine zentrale Rolle für die Gesundheitsversorgung des Landkreises. Mit 17 Fachabteilungen deckt das Klinikum ein weitreichendes Spektrum ab und versorgt über 26.000 vollstationäre und 48.000 ambulante Fälle pro Jahr. Neben einer stetigen Verbesserung der Versorgungsqualität hat sich das Klinikum Neumarkt ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern in den Fokus seines Handelns zu stellen. Die Vernetzung mit angrenzenden Leistungserbringern und die zielgerichtete Kommunikation mit Patienten und Angehörigen sind zukunftsweisende Handlungsfelder, die eine durchdachte und integrative Digitalisierungsstrategie erfordern. Dabei legt das Klinikum Neumarkt besonderen Wert darauf, dass die geplanten Digitalisierungsprojekte ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Eines der wesentlichen Ziele ist das Bereitstellen von nahtlosen Informationsflüssen zwischen den Beteiligten ohne Medienbrüche.
Das Zielbild wird mithilfe unterschiedlicher IT-Lösungen erreicht, wie z.B. die Einführung eines Patientenportals, der digitalen Fallakte und der digitalen Medikation. Als Grundlage dafür gilt eine moderne IT-Infrastruktur, die zentral ist, um zukünftige Digitalisierungsprojekte erfolgreich umzusetzen und die nationalen Standards vollumfänglich zu erfüllen. Die Ausschreibung „Beschaffung und Modernisierung der IT-Infrastruktur des Klinikum Neumarkts unter Berücksichtigung der Informationssicherheitsstandards“ dient zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie, um nachhaltige Lösungen sicherzustellen. Diese Beschaffung ist Teil dieser Ausschreibung.
Als Schwerpunktkrankenhaus und zentraler Akteur für die Gesundheitsversorgung in der Region verfolgt das Klinikum Neumarkt das Ziel, die IT-Infrastruktur zu modernisieren. Auf der Basis aller aktuellen digitalen Technologien steht die Gewährleistung der IT-Sicherheit auf höchstem Standard im Vordergrund. Deshalb wird die IT-Infrastruktur mit 3 Losen ausgeschrieben.
Los 3: Netzwerk & NAC
Das Los beinhaltet 2 neue Firewalls Cluster samt Mail Gateway.
Das Erfordernis des Bayerischen Datenschutzes bezüglich 2 unterschiedlichen Firewall Layers müssen umgesetzt werden.
Die Firewalls müssen performanter werden (bisher keine Redundanz). In jedem RZ muss das System zwei Controller haben, sodass bei Ausfall eines Controllers der andere Controller im gleichen RZ den Dienst unterbrechungsfrei übernimmt.
Es muss eine interne Zonierung mittels VLANs, sowie UTM Funktionen zum Schutz gegen interne und externe Angriffe umgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Server, Storage & Back-Up
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Firewall & Mail-Gateway
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerk & NAC
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Abschnitt II.1.7) bzw. der Wert der einzelnen Aufträge (Abschnitt V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. der Aufträge. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen der erfolgreichen Bieter schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekannt zu machen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."