Planung Wartungs- und Instandhaltungsvertrag Betriebstechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de/suedbayern
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Wartungs- und Instandhaltungsvertrag Betriebstechnik
Planung und Erarbeiten von Ausschreibungsunterlagen mit anschließender Mitarbeit bei der Vergabe eines Wartungs- und Instandhaltungsvertrages für die Betriebstechnik aller Tunnel und Galeriebauwerke der NL Südbayern.
• Tunnel Allach • Tunnel Aubing • Tunnel Neubiberg • Tunnel Wimpasing • Tunnel Pfaffenstein • Tunnel Prüfening • Tunnel Herfatz • Tunnel Memmingen • Tunnel Kohlberg • Tunnel Eching • Tunnel Etterschlag • Galerie Gilching • Galerie Germering • Tunnel Gräfelfing • Tunnel Virngrund • Tunnel Agnesburg • Tunnel Reinertshof • Tunnel Füssen
Planung und Erarbeiten von Ausschreibungsunterlagen mit anschließender Mitarbeit bei der Vergabe eines Wartungs- und Instandhaltungsvertrages für die Betriebstechnik aller Tunnel und Galeriebauwerke der NL Südbayern.
Der Leistungsumfang betrifft insbesondere, die Datenaufnahme der Tunnelbetriebstechnik, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, das Mitwirken bei der Vergabe.
Die Vollendung der Ausführung soll bis spätestens 15.07.23 erfolgen.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 23123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]