Sanitärinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 403
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oettingen i.Bay.
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86732
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oettingen.de/homepage
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitärinstallationsarbeiten
Installation von Sanitäranlagen im Hotel- und Gastronomiebereich. Anschluss von Hauptversorgungen an den geplanten Modulbau, sowie
konventionelle Verrohrung eine Gastronomieküche mit den erforderlichen Nebenräumen. Sanierung von Sanitäranlagen in den bestehenden
Gebäudeteilen Krone und Kronensaal. Einbau von Wasseraufbereitungsanlagen wie Enthärtungs- und Entsalzungsanlagen.
86732 Oettingen i.Bay.
Fettbeständiges Abwasserrohr 85 m
Abwasserrohr 348 m
Edelstahlrohr 1.546 m
Hygienespülungen 2 St
Anschluss an Frischwasserstation 3 St
Sanitäre Einrichtungsgegenstände 105 St
Anschluss an Gastro-Kücheneinrichtungen 42 St
Enthärtung 1 St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.graule-technik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.