TNW_Ortenburg_GbRL_DE_WiLü Referenznummer der Bekanntmachung: ORTENBURG1BP04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09275138
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ortenburg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94496
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-ortenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gemeinde-ortenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Ortenburg_GbRL_DE_WiLü
Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind noch unzureichend mit weniger als 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse bzw. weniger als 200 Mbit/s symmetrisch für sozio-ökonomische Schwerpunkte oder im Falle eines höheren, ermittelten Bedarfes im Sinne des Leitfadens mit der so ermittelte Bedarfsbandbreite versorgt. Aus diesem Grund soll dort ein flächendeckendes Gigabit-Netz (Netz mit einer Mindestbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten von weißen und grauen NGA-Flecken errichtet werden.
Der Auftraggeber hat bereits einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten, der Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung steht jedoch noch aus und setzt den erfolgreichen Abschluss (gesicherter Netzbetrieb) des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sowie die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen für die Konkretisierung des Zuwendungsbescheides in abschließender Höhe voraus.
Ortenburg-Nord
Markt Ortenburg Am Stausee 1 94496 Ortenburg
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebener Adressen auf Basis der Gigabitrichtlinie des Bundes.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes. Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Gigabitversorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet.
Bei den in Anlage 12a aufgeführten Adressen handelt es sich nach dem Ergebnis des abgeschlossenen Markterkundungsverfahrens um Adressen, welche nach der aktuell geplanten Erhöhung der Aufgreifschwelle ab 01.01.2023 auf 200 Mbit/s symmetrisch förderfähig werden (aktuelle Gigabitrichtlinie des Bundes). Bieter werden aufgefordert, bei der Netzplanung und Bauumsetzung des Gigabitnetzes zu allen ausgeschriebenen Adressen bereits entsprechende Dimensionierung an Microrohrkapazitäten zur späteren Anbindung dieser zusätzlichen Adressen zzgl. ggf. weitergehender Reservekapazitäten vorzusehen.
Der Auftraggeber behält sich daher unter der Voraussetzung der Zustimmung der Bewilligungsbehörde vor, den Auftrag an den Zuschlagsempfänger um die (geförderte oder nicht geförderte) Hausanschlüsse zu diesen Adressen ebenfalls durch Vertragsnachtrag zum abzuschließenden Kooperationsvertrag zu erweitern.
Ortenburg-Süd
Markt Ortenburg Am Stausee 1 94496 Ortenburg
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebener Adressen auf Basis der Gigabitrichtlinie des Bundes.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes. Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Gigabitversorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet.
Bei den in Anlage 12b aufgeführten Adressen handelt es sich nach dem Ergebnis des abgeschlossenen Markterkundungsverfahrens um Adressen, welche nach der aktuell geplanten Erhöhung der Aufgreifschwelle ab 01.01.2023 auf 200 Mbit/s symmetrisch förderfähig werden (aktuelle Gigabitrichtlinie des Bundes). Bieter werden aufgefordert, bei der Netzplanung und Bauumsetzung des Gigabitnetzes zu allen ausgeschriebenen Adressen bereits entsprechende Dimensionierung an Microrohrkapazitäten zur späteren Anbindung dieser zusätzlichen Adressen zzgl. ggf. weitergehender Reservekapazitäten vorzusehen.
Der Auftraggeber behält sich daher unter der Voraussetzung der Zustimmung der Bewilligungsbehörde vor, den Auftrag an den Zuschlagsempfänger um die (geförderte oder nicht geförderte) Hausanschlüsse zu diesen Adressen ebenfalls durch Vertragsnachtrag zum abzuschließenden Kooperationsvertrag zu erweitern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, einhält.
b) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
c) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
d) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.
e) Erklärung, dass der Bewerber eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden abgeschlossen hat oder im Fall der Auftragserteilung abschließen wird.
f) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden.
g) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
h) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
i) Nachweis der Meldung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit gem. § 5 TKG.
Nachfolgende Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgen genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen:
Jahresabschlüsse oder Bilanzen des Bewerbers jeweils über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor (§ 45 Abs. 4 Nr.4 VgV).
Keine Mindeststandards für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Nachfolgende Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgen genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen:
Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von (a) Planung und Ausbau sowie (b) Betrieb eines Gigabitnetzes, die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Die Mindestanzahl der Referenzen muss für den Leistungsteil (a) Planung und Ausbau sowie (b) Betrieb eines Gigabit-Netzes, mit welchem, zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch je Endnutzer bereitgestellt werden und die Anzahl der ausgeschriebenen Adressen erreichen.
Keine weiteren Mindeststandards zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe durch die Bewilligungsbehörden des Bundes, sowie eines antragsgemäßen Kofinanzierungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde des kofinanzierenden Bundeslandes.
Im Übrigen siehe Ausführungen in Ziffern II.1.4, II.2.4 und VI.3 der beigefügten Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Download der beigestellten Adress- und GEO-Daten erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der aktuell gültigen Lizenzvereinbarung und den Nutzungsbedingungen des Projektträgers einverstanden.
Insbesondere gilt:
- Übergebene Daten dürfen ausschließlich zur internen Nutzung und im Zusammenhang mit diesem Förderprojekt verwendet werden.
- Dritten darf kein Zugriff auf die Daten gewährt werden.
- Alle Daten sind nach Beendigung des gegenständlichen Förderprojekts bzw. aller relevanten Nachweispflichten zu löschen.
Im Übrigen siehe Unterlagen zur Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YV86EZK
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html