Beschaffung und Inbetriebnahme von zwei Universaldrehmaschinen inkl. Softwarepaket zur CAD-Programmierung für Kegeldrehen und Radiusdrehen für die Staatliche Berufsschule I (Gewerblich-technische Berufsschule) der Stadt Bayreuth im Rahmen des Förderprogramms "Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (iFU-Budget)" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022005007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt.bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Inbetriebnahme von zwei Universaldrehmaschinen inkl. Softwarepaket zur CAD-Programmierung für Kegeldrehen und Radiusdrehen für die Staatliche Berufsschule I (Gewerblich-technische Berufsschule) der Stadt Bayreuth im Rahmen des Förderprogramms "Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (iFU-Budget)"
Die Stadt Bayreuth möchte im Rahmen dieser Ausschreibung zwei Universaldrehmaschinen inkl. Softwarepaket zur CAD-Programmierung für Kegeldrehen und Radiusdrehen für die Staatliche Berufsschule I (Gewerblich-technische Berufsschule) der Stadt Bayreuth beschaffen.
Diese Schule ist auch der Leistungsort. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms „Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (iFU-Budget)".
Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Es erfolgt die Vergabe der Gesamtleistung.
Staatliche Berufsschule I Bayreuth, Kerschensteinerstraße 6, 95448 Bayreuth
Es werden unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung (allgemeiner und technischer Teil) zwei Universaldrehmaschinen inkl. Softwarepaket zur CAD-Programmierung für Kegeldrehen und Radiusdrehen inkl. Inbetriebnahme für die Staatliche Berufsschule I Bayreuth, Kerschensteinerstraße 6, 95448 Bayreuth beschafft.
Detailliert aufgeführt sind die Anforderungen in der beigefügten "03_Leistungsbeschreibung", welche Teil der Vergabeunterlagen ist.
Zur Überprüfung, ob das vom Bieter angebotene System, die von der Stadt Bayreuth vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, ist zwingend das angebotene Gerät mit Fabrikat und Gerätetyp zu benennen. Dafür sind bei Ziffer 2.1 Felder in der Leistungsbeschreibung vorgesehen.
Die Nichtnennung des konkreten Fabrikats und Typs, an den dafür vorgesehenen Stellen, führt zum Angebotsausschluss, da das Angebot dann als unvollständig gilt. Eine Nachforderung wird nicht vorgenommen.
Der Anfangszeitraum der Vertragslaufzeit wurde vorliegend anhand der Bindefrist, auf den 31.12.2022 festgelegt. Es ist allerdings geplant den Zuschlag schon vorher zu erteilen. In diesem Fall ist nicht der 31.12.2022 als Auftragsbeginn zu sehen. Stattdessen beginnt der Auftrag dann mit Zuschlagserteilung zu laufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Inbetriebnahme von zwei Universaldrehmaschinen inkl. Softwarepaket zur CAD-Programmierung für Kegeldrehen und Radiusdrehen für die Staatliche Berufsschule I (Gewerblich-technische Berufsschule) der Stadt Bayreuth im Rahmen des Förderprogramms "Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (iFU-Budget)"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feucht
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die tatsächlichen Auftragswerte / Gesamtauftragswert werden aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht, da diese Daten den lauteren Wettbewerb beeinträchtigen würden. Weil im Formular das Feld "Gesamtauftragswert" und "Auftragswert" jeweils Pflichtfelder sind, wurde hier je [Betrag gelöscht] EUR eingetragen, damit die Bekanntmachung über vergebene Aufträge veröffentlicht werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de