Objektplanung Umbau und Erweiterung Integrierte Leitstelle (ILS) Erding
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Umbau und Erweiterung Integrierte Leitstelle (ILS) Erding
Objektplanung Gebäude für Umbau und Erweiterung Integrierte Leitstelle (ILS) Erding (Leistungsphasen 1- 9 stufenweise)
Über die Integrierte Leitstelle (ILS) Erding werden Einsätze von Rettungsdiensten und Feuer-wehren in den drei Landkreisen Erding, Freising und Ebersberg koordiniert.
Die ILS wurde 2009 in Erding an ein bestehendes Gebäude angebaut (aktuelle BGF 740 m²) und ist zu klein. Die erweiterte ILS soll eine Bruttogrundfläche von insgesamt von ca. 1.800 m² aufweisen.
Der Umbau und die Erweiterung der ILS erfolgt im laufendem Betrieb.
Die Erweiterung des Gebäudes soll in kompakter Form erfolgen, um so wenig wie möglich der Nachbargrundstücke erwerben zu müssen. (Für eine Erweiterung am bisherigen Standort neben der Polizeiinspektion Erding wurde vom Freistaat eine Teilfläche des staatlichen Grundstücks für eine Bebauung in Aussicht gestellt.) Die Umsetzung soll entsprechend dem Bestandsgebäude im Passivhausstandard realisiert werden.
Erding
s.o.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Abensberg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).