Wärmedämmarbeiten, Dämmarbeiten an technischen Anlagen, DIN 18421 Nr.41 Referenznummer der Bekanntmachung: 6.63.20.09.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmedämmarbeiten, Dämmarbeiten an technischen Anlagen, DIN 18421 Nr.41
Wärmedämmarbeiten, Dämmarbeiten an technischen Anlagen, DIN 18421
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wärmedämmarbeiten, Dämmarbeiten an technischen Anlagen, DIN 18421 ca. 508 lfdm Dämmung für Kupferrohr inkl. Formstücke DN15 - DN65 alukschiert + Blechmantelca. 301 lfdm Dämmung für Kupferrohr inkl. Formstücke DN15 - DN50 alukschiert + Blechmantel, Dämmstärke 200%ca. 390 lfdm Dämmung für Kupferrohr inkl. Formstücke DN15 - DN65 alukschiertca. 68 Stück zweiteilige Blechkappen für Armaturen DN15 - DN50, Dämmstärke 100%ca. 10 Stück zweiteilige Blechkappen für Armaturen DN 15 - DN 50, Dämmstärke 200%ca. lfdm 97 R 90 Rohrabschottung für nichtbrennbare Rohrleitungen DN15 - 80ca. 1.400 Liter Brandschutzmörtelca. 36 Stück Rauchdichte Deckenvergüsse 0,10 m2 - 0,50 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mertingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86690
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.