Beschaffung von 18 stationären Blutgasgeräten ABL 800er Serie / Fa. Radiometer Referenznummer der Bekanntmachung: 600-04 II
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 18 stationären Blutgasgeräten ABL 800er Serie / Fa. Radiometer
Beschaffung von 18 stationären Blutgasgeräten ABL 800er Serie / Fa. Radiometer (6 davon mit Mikromodus für pädiatrische Proben) und 3 Blutgas-Kassettensysteme ABL90erSerie / Fa. Radiometer zur multiparametrischen Messung von Blutgasen, Elektrolyte, Metabolite und / oder Oxymetrie mit Voll-Service-Wartungsvertrag für 29 Geräte.
Für die zukünftige Vermeidung von Probenverwechslungen durch falsche Zuordnung von Patient und Probe wird zudem die webbasierte FlexLink-Software für 13 Standorte mit hoher Anforderungszahl (Intensivstationen, Aufnahmestation, OP-Bereiche) zusammen mit dem FLEXQ-Modul für Reihenmessungen beschafft. Alle für eine rilibäkkonforme Patienten- und Qualitätskontroll-Messung während der Vertragslaufzeit von 8 Jahren für die Patientenversorgung erforderlichen und zugelassenen Reagenzien, Kontrollmaterialien und Verbrauchsmittel sind auf der Basis Preis pro Messung, wie auch die für die Vertragslaufzeit benötigten Probennehmer ebenfalls Teil der Beschaffung.
Blutgasuntersuchungen sind Notfalluntersuchungen, die aufgrund der Dringlichkeit und der anspruchsvollen Präanalytik im Universitätsklinikum Augsburg größtenteils auf Stationen und Ambulanzen 24/7 von eingewiesenen Mitarbeitern der Pflege vor Ort an insgesamt 28 einfach zu bedienenden Blutgasgeräten durchgeführt werden. 20 dieser 28 Blutgasgeräte müssen altersbedingt durch Neugeräte ausgetauscht werden, zusätzlich soll ein Blutgasgerät für die Neonatologie der Kinderklinik neu beschafft werden.
Alle Geräte, mit denen außer den Blutgasen noch Elektrolyte (Natrium-, Kalium-, ionisiertes Calcium), Metabolite (Glucose, Laktat, Bilirubin) und die Oxymetrie (z.B. CO-HB, Methämoglobin) bestimmt werden, müssen zwingend an eine Überwachungs- und Steuerungssoftware bidirektional angeschlossen sein, damit zeitnah und interaktiv die rilibäkkonforme Qualitätssicherung und Gerätestatusprüfung zentral von Fachpersonal des Labors und der Medizintechnik durchgeführt werden können.
Da auf den kleinen Probennehmern bisher keine eindeutige Patientenidentifizierung mit Klebeetiketten stattfinden kann, ist die Gefahr von Probenverwechselungen und Fehlbehandlungen sowie daraus resultierenden Patientengefährdungen vor allem an Standorten mit hohem Testaufkommen enorm hoch. Eine einfach umzusetzende Lösung für eine eindeutige und korrekte elektronische Identifizierung der Probe am Patientenbett ist daher zwingend erforderlich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten des Bedienpersonals am Blutgasgerät müssen Blutgasmessungen vor allem an Standorten mit hohem Probenaufkommen in Form kleiner Analysenserien ohne Beeinträchtigung der Probenqualität (z.B. durch Mischen der Probe unmittelbar vor der Analyse) und Probenidentifizierung abgearbeitet werden können.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Blutgasuntersuchungen sind zeitkritische Notfalluntersuchungen, die aufgrund der Dringlichkeit und der anspruchsvollen Präanalytik im Universitätsklinikum Augsburg größtenteils auf Stationen, in Funktionsbereichen und Ambulanzen 24/7 von eingewiesenem Stations- bzw. Pflegepersonal vor Ort an insgesamt 28 einfach zu bedienenden Blutgasgeräten (aktuell ABL800er Serie bzw. AB90er Serie / Fa. Radiometer)durchgeführt werden. An den Blutgasgeräten müssen neben der Messung von Blutgasen auch Bestimmungen von Elektrolyten (Natrium-, Kalium-, ionisiertes Calcium), Metaboliten (Glucose, Laktat, Bilirubin) und Parameter der Oxymetrie (z.B. CO-HB, Methämoglobin) möglich sein. Das auf den Geräten verfügbare Parameterspektrum muss an das jeweilige Bedürfnis des Standorts angepasst sein. Auf den 6 Stationen der Kinderklinik und des Mutter-Kind-Zentrums werden Geräte mit möglichst geringem Probenbedarf (Mikromodus) benötigt.
Alle Blutgasgeräte müssen an eine geeignete Überwachungssoftware bidirektional angeschlossen sein, damit eine ständige und zentrale Überprüfung, Überwachung und Steuerung der Analytik an den dezentralen Messgeräten durch Mitarbeiter des Labors (Institut für Labormedizin und Mikrobiologie) und der Mitarbeiter der Medizintechnik möglich ist: Neben der Anzeige und Dokumentation der Patienten- und Kontrollmessungen, des Gerätestatus und des Funktionszustandes der Geräte muss es für die Mitarbeiter aus dem Labor und der Medizintechnik möglich sein, aktiv Korrekturmaßnahmen von zentral auszulösen, z.B. Initiierung von Kontrollmessungen, Veranlassung von Kalibrationen, kleineren Wartungsarbeiten oder Sperrung einzelner Parameter oder des gesamten Gerätes. Damit wird sichergestellt, dass die dezentralen Laboruntersuchungen an den Blutgasgeräten, die ja überwiegend von eingewiesenem Pflegepersonal, also nicht mit der Expertise von Labormitarbeitern durchgeführt werden, durch labormedizinisches oder medizintechnisches Fachpersonal überwacht und die Vorgaben der Rilibäk (Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen) eingehalten werden. 20 dieser 28 Geräte müssen altersbedingt durch Neugeräte ersetzt werden, ein Blutgasgerät für die Kinderklinik Neonatologie wird neu beschafft. Der Ersatz der restlichen 8 Geräte wird voraussichtlich in den nächsten Jahren erfolgen. Zur Vereinfachung der Überwachung, der Logistik und für einen bedarfsweisen flexiblen Einsatz von Gerät und Personal ist eine möglichst einheitliche Geräteplattform notwendig. Alle Geräte müssen zu jeder Zeit an eine zentrale interaktive Überwachungssoftware angeschlossen werden können, die mindestens die Funktionalität der oben beschriebenen Software aufweist und die Übermittlung der Patientenergebnisse an das Krankenhausinformationssystem ermöglicht. Da auf den kleinen Probennehmern bisher keine eindeutige Patientenidentifizierung mit Patientenklebeetiketten stattfinden kann, ist die Gefahr von Probenverwechselungen und Fehlbehandlungen vor allem an Standorten mit hohem Testaufkommen hoch. Um zukünftig Probenverwechslungen zu vermeiden, muss zwingend die Möglichkeit vorhanden sein, die Probennehmer am Patientenbett eindeutig zu identifizieren.
Zur Vermeidung von Wartezeiten des Bedienpersonals am Gerät müssen die Blutgasgeräte an Standorten mit hohem Probenaufkommen für die Bearbeitung kleiner Analysenserien ausgerüstet sein. Die Bearbeitung von Proben in Serie darf aber nicht zur Gefahr der Probenverwechslung bzw. zur Beeinträchtigung der Probenqualität führen.
21 Blutgasgeräten / Fa. Radiometer und supportives Zubehör
•18 stationäre Blutgasgeräte ABL800 Flex Serie, 6 davon mit Mikromodus
•3 Blutgas-Kassettensysteme ABL 90 Flex Serie
•Geräte- und Software Updates in der Vertragslaufszeit
•webbasierte FlexLink-Software zur Vermeidung von Probenverwechslungen für 13 Standorte
•13 FLexQ-Module zur Serienmessung
•Voll-Service-Wartungsvertrag für 29 Geräte für die Vertragslaufzeit
Eine europaweite Markterkundung ergab, dass die Anforderungen bzw. die obengenannten Voraussetzungen nur durch Geräte und Softwarelösungen der Fa. Radiometer erfüllt werden.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird den Vertrag nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nur die Geräte der Firma Radiometer erfüllt die unter II.2.4 genannten Mindestanforderungen.
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Auch nach Rücksprachen mit den Herstellern erfüllen nur die Geräte der Fa. Radiometer als einzige alle genannten Spezifikationen. Somit steht fest, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, denn alle aufgestellten technischen Anforderungen sind zwingend erforderlich (Mindestanforderungen).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine ex-ante Bekanntmachung nach § 135 GWB.
Einwände gegen diese sind umgehend und schriftlich unter Angabe der Vergabenummer an [gelöscht] zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de