Sana Klinikum Hof_1.Bauabschnitt_Teilprojekt 2_128_1_Aufzüge Referenznummer der Bekanntmachung: SKH_1.BA_TP2_128_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof / Saale
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sana Klinikum Hof_1.Bauabschnitt_Teilprojekt 2_128_1_Aufzüge
Personenaufzüge in einem OP-Neubau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Aufzugsanlagen im Objekt verbinden 2 Geschosse (E0, E+1, der Technikraum befindet sich in E+2) mit 2 Schachttüren.- PA1 Aufzugsanlage mit einer Nutzlast von 1000 KG und einer Fahrkorbbreite von 1100mm sowie Fahrkorbtiefe von 2100mm.- Schachttüren 2 flg. seitlich öffnend mit einer TB von 900mm sowie einer TH von 2100mm.- Die Steuerung ist oben im Technikraum angeordnet.- Der Antrieb ist oben im Technikraum angeordnet.- PA2 Aufzugsanlage mit einer Nutzlast von 1400 KG und einer Fahrkorbbreite von 1700mm sowie Fahrkorbtiefe von 1750mm.- Schachttüren 2 flg. seitlich öffnend mit einer TB von 1100mm sowie einer TH von 2100mm.- Die Steuerung ist oben im Technikraum angeordnet.Der Antrieb ist oben im Technikraum angeordnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.