Rathaus Schloss Geyerswörth - Tischlerarbeiten Lambris Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-045/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus Schloss Geyerswörth - Tischlerarbeiten Lambris
Tischlerarbeiten Lambris
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tischlerarbeiten Lambris Beschreibung der Beschaffung:- Herstellen, Liefern und Montieren einer Unterkonstruktion zur Befestigung einer Lambris-Konstruktion sowie als Installationsebene für Elektro- und Heizleitungen. - Herstellen, Liefern und Montieren einer Lambris aus Massivholzlamellen in Eiche. Wesentliche Massen:- Unterkonstruktion Kabelkanal: 213 m. - Lamellenverkleidung als Wandvertäfelung: 191 m.- Sockelanschlagbrett: 191 m.- Lambrisabdeckung 190 mm Breite: 108 m.- Abfugen der Lambrisabdeckung: 191 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Burgebrach
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96138
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.