Sana Klinikum Hof_1.Bauabschnitt_Teilprojekt 2_122_1_HLS-Vorabmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: SKH_1.BA_TP2_122_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof / Saale
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sana Klinikum Hof_1.Bauabschnitt_Teilprojekt 2_122_1_HLS-Vorabmaßnahmen
HLS Vorabmaßnahmen (Außerbetriebnahme, Demontagen, Leitungsumverlegung)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich bei der Leistung um Umschlussarbeiten, die vor der geplanten Abbruchmaßnahme durchgeführt werden müssen. Die Umschlussarbeiten müssen zum Teil in Nachtschichten bzw. an Sonn- und Feiertagen erledigt werden. Es handeln sich um ca. 56 m Kälteleitung, die vom Treppenhaus an die Fassade verlegt werden müssen. Die Demontage kann im Nachgang erfolgen.Des Weiteren soll ein Kälte Bestandsspeicher in der ZPA Kältezentrale verschoben sowie Heizungs- und Kälteleitungen umverlegt werden. Der Grund dafür ist die Installation der neuen Stützen für den Neubau OP in diesem Bereich. Im Zuge der Abbruchmaßnahme, die im Treppenhaus stattfindet, muss die bestehende Erdleitung sowie Außenluftansaugturm demontiert und im Anschluss wiederhergestellt werden. Des Weiteren müssen die Lüftungskanäle im Bereich TRH und ZPA Kältezentrale demontiert werden. Nach der Demontage der Lüftungskanäle findet ein provisorischer Anschluss statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Helmbrechts
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95233
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.