Beschaffung von Microsoft Enterprise Agreement Komponenten für das Klinikum Landshut, Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Microsoft Enterprise Agreement Komponenten für das Klinikum Landshut, Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR)
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung neuer Microsoft Office Lizenzen im Rahmen der Konditionsvereinbarung vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und Microsoft [Mantelvertrag U7765287].
Ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung sind damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der Abschluss eines Folgevertrags zu den bestehenden Lizenzen des Auftraggebers.
In der Vergangenheit wurden durch den Auftraggeber und dessen Abrufberechtigen Einheiten Lizenzprodukte aus einem Microsoft Enterprise Agreement (MS EA) und dem Microsoft Select Plus Vertrag bezogen; rechtlich handelt es sich dabei um einen Beitritt zu einem vom Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI) mit der Fa. Microsoft Ireland Operations Limited gesondert ausgehandelten Volumenvertrag (Konditionenvertrag).
Ziel dieses Vertrages ist die Standardisierung der Arbeitsplätze sowie eine einheitliche und kostengünstige Softwarebeschaffung von Microsoft-Lizenzen.
Das Klinikum Landshut ist bereits in dem Volume Licensing von Microsoft registriert. Im Rahmen des Auftragsgegenstandes wird ein Handelspartnerwechsel angestrebt, da die aktuellen Lizenzprogramme zum 31.03.2023 auslaufen.
Es wird ein Dienstleister gesucht, welcher folgende Leistungen übernimmt:
• Beratung bezüglich der rechtskonformen und wirtschaftlichen Nutzung der zu beschaffenden Lizenzen und Dokumentation
• Zur Verfügung stellen der zu beschaffenden Lizenzen
• Unterstützung des Auftraggebers bei der Nutzung von sämtlichen Portalen der Firma Microsoft
• Information des Auftraggebers über vertragsrelevante Änderungen, insbesondere über BMI-Vertragsänderungen, Änderungen von Lizenzbestimmungen etc.
• Unterstützung des Auftraggebers bei der Einlösung von möglichen Benefits
Klinikum Landshut AöR, Robert-Koch-Str. 1, 84034 Landshut
Beschaffung von Microsoft Enterprise Agreement Komponenten für das Klinikum Landshut, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
um ein Jahr, endet 31.03.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung BMWK Sanktionen (siehe E-Vergabe)
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (siehe E-Vergabe)
1. Nachweis der Nachunternehmer (E-Vergabe)
2. Ausgehend des Konditionsvertrages über das BMI muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich als Licensing Solution Partner (LSP) von Microsoft ausweisen. Alternativ kann der Partnerstatus durch einen Nachunternehmer übernommen werden. In diesem Fall ist der Nachweis des Nachunternehmers mit dem Angebot einzureichen (E-Vergabe).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.