BvA_HLS - Stadt Freystadt - Generalsanierung Mehrzweckhalle - Technische Ausrüstung (HLS) Referenznummer der Bekanntmachung: 45/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freystadt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92342
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://freystadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_HLS - Stadt Freystadt - Generalsanierung Mehrzweckhalle - Technische Ausrüstung (HLS)
Die Stadt Freystadt plant die Generalsanierung der Mehrzweckhalle (3-fach Turnhalle) an der Martini-Schule in Freystadt. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie liegt bereits vor und wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (nur optional) und 8 (HLS) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 1-9 (Lph. 4 nur bei Anlagengruppe 1) sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9.
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Die Leistungsphase 4 fällt nur in der Anlagengruppe 1 an, sodass diese auch nur hier beauftragt wird. Die Anlagengruppe 7 umfasst etwaige Bühnentechnik, die ggf. anfallen könnte. Da hier jedoch der konkrete Anfall noch nicht feststeht, werden diese Leistungen nur optional beauftragt.
Mehrzweckhalle an der Martini-Schule Freystadt Allersberger Straße 11 92342 Freystadt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Freystadt plant die Generalsanierung der Mehrzweckhalle (3-fach Turnhalle) an der Martini-Schule in Freystadt. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie liegt bereits vor und wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die Varianten Neubau, Teilsanierung sowie Generalsanierung geprüft. Ergebnis der Studie ist, dass eine Generalsanierung durchgeführt werden soll.
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Die bestehende Mehrzweckhalle wird durch Schulsport, Vereinssport sowie als Versammlungsstätte genutzt. Das aktuelle Spielfeld hat eine Größe von etwa 42,65 m x 23,80 m. Dies entspricht nicht mehr den aktuellen Größen einer Dreifachturnhalle. Die baulichen Gegebenheiten des Bestandsgebäudes sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
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Das Bestandsgebäude weist insbesondere Defizite in der Gebäudetechnik, dem Brandschutz sowie der Barrierefreiheit auf. Auch der energetische Standard ist veraltet. Die Gebäudetechnik hat eine überwiegende Nutzungsdauer von mehr als 30 Jahren, sodass diese komplett erneuert werden muss.
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Im Rahmen der Generalsanierung soll eine vollständige Entkernung auf den Rohbauzustand erfolgen. Das Dachtragwerk soll hierbei erhalten bleiben. Nach der Sanierung soll die Mehrzweckhalle die aktuellen Brandschutzanforderungen vollständig erfüllen. Hierfür ist ggf. ein weiterer Fluchtweg notwendig. Die Haustechnik sowie die energetischen Anforderungen und auch die Sportausstattung sollen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Hierbei ist der erstmalige Einbau einer Lüftungsanlage notwendig. Nach der Generalsanierung soll ein mit einem Neubau vergleichbarer, gleichwertiger Standard erreicht werden. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist vorzusehen.
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Die gesamte Technische Ausrüstung ist komplett zu erneuern. Ein Umbauzuschlag wird aus diesem Grund nicht gewährt.
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Eventuell ist auch eine Erweiterung des Foyers mit Garderobe und Cateringbereich vorgesehen.
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Eine Schadstoffuntersuchung wird parallel zu diesem Verfahren durchgeführt.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen voraussichtlich bei etwa 10 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
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Die Beauftragung der Planungsleistungen soll noch im Dezember 2022 erfolgen. Für das Jahr 2023 sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen, wobei der Förderantrag nach FAG-Förderung voraussichtlich bis 31.10.2023 eingereicht werden muss. 2024 soll mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung ist bis 2026 geplant.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (nur optional) und 8 (HLS) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 1-9 (Lph. 4 nur bei Anlagengruppe 1) sowie die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9.
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Die Leistungsphase 4 fällt nur in der Anlagengruppe 1 an, sodass diese auch nur hier beauftragt wird. Die Anlagengruppe 7 umfasst etwaige Bühnentechnik, die ggf. anfallen könnte. Da hier jedoch der konkrete Anfall noch nicht feststeht, werden diese Leistungen nur optional beauftragt.
Stufenweise Beauftragung
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Anlgr. 1, 2, 3, 7 und 8
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 (Lph. 4 nur bei Anlgr. 1)
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung Gebäude 2026, im Anschluss Lph. 9.
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Förderantrag: bis voraussichtlich 31.10.2023
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Eine Machbarkeitsstudie sowie das digitale Aufmaß werden den Bewerbern nach Abgabe einer Geheimhaltungserklärung vorab zur Verfügung gestellt, spätestens jedoch in Stufe 2 des Verfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HLS - Stadt Freystadt - Generalsanierung Mehrzweckhalle - Technische Ausrüstung (HLS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i. d. Opf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6CUZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.