WE 0557-20 Sanitär geb - Neufreiman WA 12 Referenznummer der Bekanntmachung: 0557-20-Sanitär-geb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WE 0557-20 Sanitär geb - Neufreiman WA 12
Auf dem Baufeld WA 12 entstehen 190 Wohnungen in einer mehrgeschossigen Wohnanlage (5 bis 8 Vollgeschosse) als innenhofbildende Blockrandbebauung mit eingeschossiger Tiefgarage für geförderten und frei-finanzierten Wohnungsbau (52,5% EOF, 22,5% MMM, 25% KMB) sowie ein Haus für Kinder und ein Familienzentrum mit Ersatzbetreuung. Vorliegende Vergabe betrifft die Sanitärarbeiten.
München
Grobmassen:
3247 m Abwasserrohre aus PE DN40 – DN 200
5 Stück Hebeanlage, einschl. Zubehör
1 Stück Druckerhöhungsanlage
1 Stück Fettabscheider
4448 m Trinkwasserleitung aus Edelstahl DN 12 – DN 50
Gedämmt mit Syn. Kautschuk mit /ohne Mantel
118 Stück Armaturen DN 12 – DN 50
704 Stück Einrichtungsgegenstände
2 Stück Bäder mit sanitären Einrichtungen (DIN 18040) einschl. Tragsystem für Trockenbau
5 Stück Kinder-Bäder mit sanitären Einrichtungen (DIN 18040) ein-schl. Tragsystem für Trockenbau
188 Stück Bäder mit Tragsystem für Trockenbau
6 Stück Löschwasser-Einspeiseschränke für trock. Steigleitungen
348 Stück Verschlüsse von Durchbrüchen mit Brandschutzanforderung
227 Stück Einzellüfter
825 m Lüftungsrohr als Wickelfalzrohr NW 100 – NW180
250 m vollflexibles Lüftungsrohr aus Stahl NW 80
203 Stück Brandschutz-Deckenschott NW 100 – NW 160
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
0557-20-Sanitär
Ort: Teisnach
NUTS-Code: DE229 Regen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]