Tragwerksplanung gemäß Paragraph 49ff HOAI, Lph. 2-6 Referenznummer der Bekanntmachung: 0785-02 VgV por
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung gemäß Paragraph 49ff HOAI, Lph. 2-6
Tragwerksplanung gemäß Paragraph 49ff HOAI, Lph. 2-6 für den Neubau von einer Senioren-/ Mehrgenerationenwohnanlage mit 71 WE, Alten- und Service-Zentrum, Gemeinschaftsraum und Tiefgarage mit 34 Stellplätzen
Meindlstr. 14a, München
Tragwerksplanung gemäß Paragraph 49ff HOAI, Lph. 2-6 für den Neubau von einer Senioren-/ Mehrgenerationenwohnanlage mit 71 WE, Alten- und Service-Zentrum, Gemeinschaftsraum und Tiefgarage mit 34 Stellplätzen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen ab Leistungsphase 2; mit Vertragsschluss wird die Leistungsphase 2 beauftragt; es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WE 0785-02-VgV por_Tragwerksplanung Paragraphen 49ff HOAI Lph. 2-6; Meindlstr. 14a
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland