1x Notstromersatzanlage 250kVA mobil, 1x Notstromersatzanlage 100kVA mobil Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2-anw-22-239
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Füssen
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
1x Notstromersatzanlage 250kVA mobil, 1x Notstromersatzanlage 100kVA mobil
Zur Pflichterfüllung und Daseinsvorsorge, sind die Stadtwerke Füssen (Wasserversorgung) angehalten, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Füssen 24/7/365 mit einwandfreiem und qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu versorgen. Diesbezüglich haben die SWF präventiv für die Notsituation bei einem oder mehrstündigem Stromausfall weiterhin die Trinkwasserversorgung/Löschwasserbereitstellung aufrecht zu erhalten.
Wassergewinnung/WSG: Tiefbrunnen Alterschrofen = 198 kW 2 Pumpen inklusive Leittechnik, öffentl. Stromnetz, benötigtes Notstromaggregat mit 250kVA
Pumpwerk: Alte Steige/ versorgt Ortsteil Weissensee = 29 kW 2 Pumpen inklusive Leittechnik, öffentl. Stromnetz, benötigtes Notstromaggregat mit 100kVA
LOS 1 und 2 auch an einen Bieter zu vergeben
1x Notstromersatzanlage 250kVA mobil
Stadt Füssen
Lechhalde 3
87629 Füssen
Zur Pflichterfüllung und Daseinsvorsorge, sind die Stadtwerke Füssen (Wasserversorgung) angehalten, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Füssen 24/7/365 mit einwandfreiem und qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu versorgen. Diesbezüglich haben die SWF präventiv für die Notsituation bei einem oder mehrstündigem Stromausfall weiterhin die Trinkwasserversorgung/Löschwasserbereitstellung aufrecht zu erhalten.
Wassergewinnung/WSG: Tiefbrunnen Alterschrofen = 198 kW 2 Pumpen inklusive Leittechnik, öffentl. Stromnetz, benötigtes Notstromaggregat mit 250kVA
1x Notstromersatzanlage 100kVA mobil
Stadt Füssen
Lechhalde 3
87629 Füssen
Zur Pflichterfüllung und Daseinsvorsorge, sind die Stadtwerke Füssen (Wasserversorgung) angehalten, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Füssen 24/7/365 mit einwandfreiem und qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu versorgen. Diesbezüglich haben die SWF präventiv für die Notsituation bei einem oder mehrstündigem Stromausfall weiterhin die Trinkwasserversorgung/Löschwasserbereitstellung aufrecht zu erhalten.
Pumpwerk: Alte Steige/ versorgt Ortsteil Weissensee = 29 kW 2 Pumpen inklusive Leittechnik, öffentl. Stromnetz, benötigtes Notstromaggregat mit 100kVA
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen die Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs.- und Haftpflichtversicherung in bestimmten geeigneter Höhe:
Zu III.1.2.1)
für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro
Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht]Euro
gemäß Weitere Eignungsanforderungen, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit = ein Mindestumsatz von 90000.-Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9